Kiel. Der Messerstich auf einen türkischen Kurden (28) am Rande einer prokurdischen Demonstration Ende Januar 2025 in der Kieler Innenstadt sorgte im vergangenen Jahr für mehrere Schlagzeilen. Dabei wurde über ein islamistisches Tatmotiv mit Bezug zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) spekuliert. Daher war der Fall auch Thema im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Rund ein Jahr nach der Tat neigt sich der Prozess gegen einen 26-jährigen Syrer am Landgericht Kiel dem Ende entgegen. Am Freitag fanden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihr Ende. Die Forderungen und Argumentationen gingen dabei weit auseinander.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Während die Verteidigung um Rechtsanwältin Ronja Schulzke und Rechtsanwalt Philipp Marquort einen Freispruch für ihren Mandanten beantragte, votierte Staatsanwältin Hanna Borgwardt für eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Messertat in Holstenstraße in Kiel: Keine akute Lebensgefahr

In der Hauptverhandlung, die im vergangenen September begonnen hatte, waren zahlreiche Zeuginnen und Zeugen gehört worden. Viele seien nicht wirklich ergiebig gewesen, sagte die Staatsanwältin. Trotz der Demonstration am Europaplatz und einer belebten Holstenstraße waren Passanten vor allem zum Ende des Geschehens auf den Streit aufmerksam geworden. So schilderten vor allem die Hauptzeugen, unter anderem ein Begleiter sowie ein Freund des 28-jährigen Verletzten, die Eindrücke aus nächster Nähe. Ihre Aussagen seien glaubwürdig, so Borgwardt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Demnach soll der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach einer verbalen Auseinandersetzung den 28-Jährigen mit einem Messerstich in den Bauch verletzt haben. Eine akute Lebensgefahr habe nicht bestanden, der Stich sei aber potenziell lebensbedrohlich gewesen, sagte die Staatsanwältin.

Es war nur dem Zufall und viel Glück geschuldet, dass der Stich zum Herz abgefangen wurde.

Hanna Borgwardt

Staatsanwältin

Zudem habe der Angeklagte einen weiteren Stich in Richtung Herz des 28-Jährigen gesetzt, der nur durch dessen Brusttasche abgewehrt worden sei, sowie den Begleiter des 28-Jährigen mit dem Messer attackiert, und in Richtung dessen Hals gestochen. „Es war nur dem Zufall und viel Glück geschuldet, dass der Stich zum Herz abgefangen wurde“, sagte Borgwardt.

Die Staatsanwältin sah bei der Tat aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte aufgrund eines islamistischen Hintergrunds gezielt Teilnehmer der Demonstration angreifen wollte. Dennoch habe er das Tatgeschehen mit einer Beleidigung in Richtung der kurdischen Demo-Teilnehmer provoziert.

Die Polizei sperrte die Holstenstraße nach der Tat Ende Januar 2025 ab (Archivbild).

Die Nebenklagevertreter Björn Elberling und Alexander Hoffmann stellten keine konkreten Anträge, Elberling betonte aber, dass aus seiner Sicht bei der Tat ein „Hass auf Kurden“ eine Rolle gespielt habe, und dies auch im Urteil festgestellt werden sollte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Verteidiger Marquort widersprach dieser Einschätzung grundlegend. Er sprach von einem „unauflösbaren Widerspruch“, dass sein Mandant, der als Jugendlicher vor IS-Terror geflohen sei, nun aus islamistischen Motiven Kurden attackiert haben soll.

Dass es im Vorfeld der Tat überhaupt eine Beleidigung gegeben habe, schließe er aus. Die Aussagen seines Mandanten, der sich ausführlich im Prozess geäußert habe, seien durch andere Zeugenaussagen nicht widerlegt, sondern vielmehr bestätigt worden.

Demnach hätten der spätere Verletzte und sein Begleiter den 26-jährigen Syrer zunächst angegriffen, unter anderem mit Faustschlägen, gegen die sich sein Mandant zunächst mit einer Drohung und dann mit einem Stich in Richtung Bauch des 28-Jährigen gewehrt habe. „Es kam meinem Mandanten lediglich darauf an, sich zu verteidigen“, sagte Marquort. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht fällt am 22. Januar das Urteil.

KN