Diese Nachricht wird viele Kaarster freuen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Donnerstag beginnt die Laufzeit eines Glasfaser-Vertrages nicht erst mit der Freischaltung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Denn sonst könnte die bindende Vertragslaufzeit die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren überschreiten. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg.

Sie wandte sich gegen eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Deutschen GigaNetz GmbH, die sich am Ausbau des Glasfasernetzes beteiligt. Diese sah eine Mindestlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten für den Vertrag vor, die erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen sollte. Schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage Erfolg gehabt. Dieses entschied im Dezember 2024, dass die Klausel nicht mehr verwendet werden dürfe. Das Unternehmen wandte sich an den BGH, um das Hamburger Urteil prüfen zu lassen. Karlsruhe wies die Revision aber nun zurück: Die Laufzeit beginne mit dem Vertragsschluss, nicht erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, erklärte der BGH. Für den Markt der Telekommunikationsdienstleistungen gelte keine Ausnahme.

Viele Kaarster Bürger hatten mit der Deutschen Giganetz bereits einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen, ohne dass bislang eine Leistung erbracht wurde, und sich in den sozialen Medien darüber beklagt. Durch das BGH-Urteil kommen die Betroffenen nun früher aus ihrem Vertrag heraus.

Auch die Stadt sieht das BGH-Urteil positiv. „Das Urteil stärkt die Rechte der Kunden und schafft Sicherheit. Die Stadt Kaarst hat immer betont, dass die berechtigten betriebswirtschaftlichen Interessen der Unternehmen nicht zulasten der Bürger gehen können“, sagt Stadtsprecher Peter Böttner auf Anfrage unserer Redaktion.

Im Gegensatz zur Deutschen Giganetz verwende die Deutsche Telekom die nun vom Gericht kassierte Klausel nicht. Daher sei die Telekom auch nicht Partei des Gerichtsverfahrens. Das teilte Telekom-Sprecherin Nicole Schmidt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Aber, so Schmidt weiter: „Selbstverständlich nehmen wir das Urteil des BGH zur Kenntnis und stellen uns zeitnah darauf ein.“ Die Deutsche Giganetz war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.