Ein 30-jähriger Mann hatte für seine Bewerbung bei einer Augsburger Firma ein Mathematik-Diplom samt Doktortitel erfunden. Zwar wurde er eingestellt, doch der Schwindel flog auf. Am Donnerstag musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.

Im Oktober 2023 schloss der Angeklagte einen Arbeitsvertrag mit der Firma in Augsburg ab. Zum Dezember 2023 trat er seine Tätigkeit als Leiter der Unternehmenssteuerung an. Für seine Bewerbung hatte der Mann in seinem Lebenslauf wahrheitswidrig behauptet, einen Diplom-Abschluss in Mathematik der Universität Leipzig mit einem Durchschnitt von 1,0 zu haben. Zudem führte er eine berufsbegleitende Promotion am Institut für Wirtschaftsmathematik im Bereich mathematische Optimierung der Uni Mannheim auf. „Hierzu legte er eine gefälschte Diplomprüfung im Studiengang Mathematik von der Uni Leipzig vor“, berichtet das Augsburger Amtsgericht. Bei der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verwendete der Angeklagte seinen erfundenen Doktortitel.

Dem Mann wurde zum 30. Oktober 2024 außerordentlich gekündigt. Bis zur Kündigung erhielt der Angeklagte eine Vergütung in Höhe von knapp 47 000 Euro. Außerdem führte die Firma im Zeitraum der Anstellung Lohnsteuer in Höhe von 20.000 Euro und Solidaritätszuschläge in Höhe von 29 000 Euro ab. Auch schloss die Firma eine Direktversicherung für den Angeklagten in Höhe von 2600 Euro ab. Weiter wurden dem 30-Jährigen ein Auto mit einem Wiederbeschaffungswert von 23 000 Euro sowie ein iPad, ein iPhone 13 und ein MacBook Pro im Gesamtwert von 4000 Euro übergeben. Diese Gegenstände gab der Mann nach der Kündigung nicht zurück.

Für den 30-Jährigen kam so eine ganze Reihe an Vorwürfen zusammen: Neben Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen wurde ihm auch veruntreuende Unterschlagung vorgeworfen.

Doch das Amtsgericht sah abweichend zur Anklage nur einen versuchten Betrug. Der Zeuge der geschädigten Firma erklärte vor Gericht, dass der Angeklagte die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt habe und er ihn auch ohne Doktortitel und Diplom-Abschluss, sondern nur mit seinem tatsächlich bestehenden Bachelorabschluss in Mathematik zum gleichen Gehalt eingestellt hätte.

Schließlich verurteilte das Amtsgericht den einschlägig vorbestraften Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Hierbei sei eine bereits bestehende Verurteilung wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung von einem Jahr und zwei Monaten einbezogen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AZ