2026 prägen drei Themen den öffentlichen Dienst: die TV-L-Tarifrundemit anschließender Besoldungsrunde, höhere TVöD-Entgelte, die doppelte Anpassungder Bundesbesoldung sowie ein Modernisierungspaket von Bund und Ländern.
Öffentlicher Dienst 2026: Länderrunde geht in die zweite und dritte Runde
Im Zentrum des ersten Quartals stehen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nachdem die erste Runde im Dezember 2025 ergebnislos blieb, könnte die Entscheidung über die Einkommen von rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten (außer Hessen) im Februar 2026 fallen. In der ersten Runde lagen beide Seiten weit auseinander. Die Gewerkschaften verweisen auf die trotz wirtschaftlicher Krise guten Steuereinnahmen der Länder. Zur Prognose für die TV-L-Tabellen.
Aktuell haben 153.000 Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst unseren Newsletter abonniert. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert hier…
Forderungen im öffentlichen Dienst der Länder
7 Prozent, mindestens 300 Euro fordern ver.di und Co. Angesichts der weiterhin hohen Preise eine vollkommen solide Forderung. Zudem müssen die Länder den Anschluss an den TVöD von Bund und Kommunen halten. Im Kern wird es unter anderem um die Frage der prozentualen Erhöhung der Tabellenentgelte und die Laufzeit des neuen TV-L gehen. Sollten die beiden folgenden Verhandlungstage nicht ausreichen, weil keine Einigung erzielt wurde, könnte es direkt in den unbefristeten Streik gehen. Denn auf Länderebene gibt es keine Vereinbarung für ein Schlichtungsverfahren. Die nächsten Verhandlungstermine sind:
- – 16. Januar 2026: Zweite Verhandlungsrunde
- – 13. Februar 2026: Dritte Verhandlungsrunde
Anzeige: Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen
TVöD 2026: Erhöhung der Tabellenentgelte Bund und Kommunen
Auf mehr Geld können sich die Angestellten bei Bund und Kommunen freuen. Die TVöD-Entgelte steigen zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Damit wird die zweite Erhöhung nach dem letzten Tarifabschluss ausgezahlt. Ein langes Warten auf die Auszahlung wird es bei der zweiten vorgesehenen Erhöhung hoffentlich nicht geben. Hintergrund: Die erste Auszahlung, die eigentlich zum 1. April 2025 erfolgen sollte, hat sich für die meisten Beschäftigten um sechs Monate verzögert. So haben viele Arbeitgeber sehr lange gebraucht, um nach Ende der Redaktionsverhandlungen im August das Geld technisch anzuweisen.
TVöD-Entgelttabellen ab 1. Mai 2026
Zu den TVöD-Entgelttabellen …
TVöD: Zulagen und Jahressonderzahlung steigen, Wahloption kommt
Trotz steigender Entgelte und steuerlicher Entlastungen, werden viele Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst nicht wesentlich mehr Geld auf dem Konto haben. Da die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 angehoben werden, rutschen noch mehr Angestellte mit ihrem Gehalt über die Grenze von 5500 Euro Brutto im Monat und haben weniger in der Geldbörse. Neben den Entgeltsteigerungen treten im Rahmen des neuen TVöD noch weitere Neuerungen in Kraft, von denen die Angestellten bei Bund und Kommunen wirklich profitieren können. Diese sind:
Ausbildungsvergütung: Zweiter Erhöhungsschritt 2026
Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab dem 1. Mai 2026 weitere 75 Euro monatlich. Zusammen mit der Erhöhung 2025 steigt die Ausbildungsvergütung damit innerhalb der Laufzeit um insgesamt 150 Euro.
Jahressonderzahlung steigt ab 2026 deutlich
Ab 2026 erhöht sich die Jahressonderzahlung spürbar. Beim Bund steigt sie je nach Entgeltgruppe auf bis zu 95 Prozent, bei der VKA auf bis zu 90 Prozent. Die Sonderzahlung gewinnt damit erheblich an finanzieller Bedeutung für viele Beschäftigte.
Bund
-
EG 1–8: 95 % (bisher 90 %)
-
EG 9a–12: 90 % (bisher 80 %)
-
EG 13–15: 75 % (bisher 60 %)
VKA
Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage
Beschäftigte können ab 2026 Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind davon ausgenommen. Dort greift stattdessen eine weitere Anhebung der Sonderzahlung.
Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit ab 2026
Ab 2026 können Beschäftigte freiwillig und befristet ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Für jede zusätzliche Stunde erhalten sie Zuschläge. Die Regelung soll Personalengpässe abfedern und bleibt mit Frist kündbar.
Arbeitszeitverkürzung im Rettungsdienst
Im Rettungsdienst sinkt die regelmäßige Wochenarbeitszeit zum 1. Januar 2026 von 48 auf 46 Stunden. Eine weitere Absenkung auf 44 Stunden folgt ab 2027. Ziel ist eine spürbare Entlastung in besonders belastenden Einsatzbereichen.
Weitere Entgelterhöhung im Bereich TV-V
Beschäftigte im Bereich TV-V erhalten zum 1. Juni 2026 eine zusätzliche Entgelterhöhung von 1,25 Prozent. Sie folgt auf den bereits 2025 wirksamen Schritt von 5,1 Prozent und betrifft kommunale Versorgungsbetriebe.
Erweiterter Kündigungsschutz im Bundesdienst Ost
Ab 2026 gilt der besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte über 40 Jahre mit mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit im Bundesdienst auch im Tarifgebiet Ost. Damit endet eine bisherige Ungleichbehandlung zwischen Ost und West.
Öffentlicher Dienst: Besoldung & Beamte
Besoldung Bund: Nach Urteil aus Karlsruhe ist neue Berechnung nötig
Das Bundesverfassungsgericht bleibt ein Taktgeber in der Besoldungsdebatte. Parallel läuft die politische Umsetzung der Bundesbesoldung: Verbände und Gewerkschaften berichten über Verzögerungen bei einem Bundesgesetz zur amtsangemessenen Alimentation und verweisen auf neue Maßstäbe aus Karlsruhe. Der Bund muss zwei Anpassungen vornehmen: in Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 und nach dem TVöD-Abschluss im letzten Jahr. Auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News teilte das für die Bundesbesoldung zuständige Bundesinnenministerium mit: „Da der jüngst ergangene Beschluss des BVerfG vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a., veröffentlicht am 19. November 2025) neue Vorgaben zur Ermittlung der amtsangemessenen Alimentation macht, sind für die Erstellung des Referentenentwurfs zunächst neue Berechnungen notwendig, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Der Referentenentwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des BMI publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.“
Der Bund konzentriert sich 2026 zudem auf eine zielgerichtet Personalpolitik. Während viele Behörden Personal abbauen müssen, sieht der Haushaltsplan gezielte Stellenaufwüchse in kritischen Bereichen vor. Im Fokus stehen dabei das Bundeskriminalamt, die IT-Sicherheit beim BSI sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz durch das THW und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg: Wahljahr und Polizeistärke
Aufgrund der Landtagswahl im März 2026 und der darauf folgenden Regierungsbildung sind langfristige politische Weichenstellungen noch offen. Fest steht jedoch die Fortsetzung der massiven Einstellungsoffensive bei der Polizei. Seit ihrem Start im Jahr 2016 wurden bereits über 14.000 junge Menschen für den Dienst gewonnen. Dieser Kurs wird auch 2026 beibehalten, um die Innere Sicherheit nachhaltig zu stärken und attraktive Ausbildungsplätze im Landesdienst anzubieten.
Öffentlicher Dienst Bayern: Fokus auf Bildung und Justiz
Der Freistaat Bayern setzt seine personellen Schwerpunkte im kommenden Doppelhaushalt konsequent in den Bereichen Bildung und Sicherheit. Zusätzliche Stellen sind insbesondere für Schulen und Hochschulen vorgesehen, um die Unterrichtsversorgung und Forschungsqualität zu sichern. Ebenso wird massiv in die Innere Sicherheit investiert, wobei die Polizei und die Justizverwaltung im Zentrum der Rekrutierungsbemühungen stehen, um den staatlichen Aufgabenbereich stabil zu halten.
Öffentlicher Dienst Berlin: Besoldung steigt zum 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Berlin eine neue Besoldungstabelle für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Verfassungsgericht rügt Berliner A-Besoldung
Trotz der Anpassung der Besoldung in Berlin zum 1. Januar 2026, muss weiter nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Herbst entschieden, dass die A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war. Maßstab ist das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen kündigt an, die Entscheidung umzusetzen.
Bereits 2020 hatte das Gericht die Berliner R-Besoldung für Richter und Staatsanwälte teilweise beanstandet. Diese Vorgaben setzte Berlin 2021 gesetzlich um. Der aktuelle Beschluss geht darüber hinaus. Er betrifft weitere Jahre und erweitert die bisherigen Maßstäbe. Die Entscheidung wird nun detailliert ausgewertet – nicht nur in Berlin, sondern auch auf Bundes- und Landesebene in Deutschland.
Reparaturgesetz für alle Besoldungsgruppen
Berlin plant nun ein Reparaturgesetz, das nicht nur die konkret entschiedenen Fälle, sondern alle offenen Verfahren in sämtlichen Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020 erfassen soll. Ziel ist eine rechtssichere und praktikable Umsetzung. Die Senatsverwaltung stimmt sich dazu mit den betroffenen Personalstellen ab, wie der Senat mitteilt. Für mögliche Nachzahlungen hat der Berliner Senat im Doppelhaushalt 2026/2027 eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant. Ob diese Summe ausreicht, soll die weitere Prüfung des Urteils klären.
Um den Fachkräftemangel aktiv zu bekämpfen, setzt der Senat auf die „SCHNELL DABEI-Bewerbertage“. Von Mai bis Oktober können Interessierte direkt vor Ort Bewerbungsprozesse durchlaufen und Kennenlerngespräche mit verschiedenen Behörden führen.
Öffentlicher Dienst Bremen: Arbeitszeit und Verfassungstreue
Bremen plant, die wöchentliche Arbeitszeit für Beamte auf 41 Stunden zu erhöhen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verfassungstreue: Vor Einstellungen soll künftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz erfolgen. Im Disziplinarrecht wird zudem die Dokumentation verfassungsfeindlicher Tätowierungen erleichtert. Trotz allgemeiner Einsparvorgaben soll in den Bereichen Polizei, Justiz, Schule und Kita Personal aufgebaut werden, um bürgernahe Dienste gezielt zu stärken.
Öffentlicher Dienst Hamburg: Nachwuchs und Sicherheits-Check
Hamburg führt 2026 eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Einstellungen und Verbeamtungen ein, um den Dienst vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Personell strebt der Senat eine Konstanz zur Bevölkerungsentwicklung an, sieht aber Aufwüchse bei der Inneren Sicherheit und Bildung vor. Besonders wichtig ist die stufenweise Erhöhung der Ausbildungszahlen in der Verwaltung und Sozialen Arbeit, um die hohen Altersabgänge durch eigene Nachwuchskräfte zu kompensieren.
Öffentlicher Dienst Niedersachsen: Mobilität und Flexibilisierung
Niedersachsen setzt auf Attraktivität: Ende 2026 startet ein Jobrad-Leasing für Beamte und Tarifbeschäftigte. Zudem wird ein Firmenfitnessangebot eingeführt. Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, um Quereinsteigern und IT-Fachkräften die Verbeamtung zu erleichtern. Im Haushalt sind 1.350 neue Lehrerstellen sowie 250 Stellen für Polizeianwärter vorgesehen. Auch die Strafjustiz wird personell gestärkt, um Verfahrensbearbeitungen deutlich zu beschleunigen.
Öffentlicher Dienst Mecklenburg-Vorpommern: Pauschale Beihilfe
Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung der pauschalen Beihilfe, wodurch Beamte erstmals eine echte Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erhalten. Politisch priorisiert das Land die zeit- und systemgerechte Übernahme der Tarif-Ergebnisse. Neue Stellen werden laut Haushalt 2026 insbesondere in den Bereichen Klima- und Naturschutz, im Bundesbau sowie in der Sozialhilfe und den Schulen geschaffen, um neue gesetzliche Aufgaben abdecken zu können.
Öffentlicher Dienst NRW: Modernisierungsschub und Stellenplus
Der Öffentliche Dienst NRW leitet 2026 ein Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung der Verwaltung ein. Der Stellenbestand wächst netto um über 1.400 Positionen. Davon entfallen allein 1.283 Stellen auf die Übernahme fertiger Kommissare bei der Polizei. Weitere Schwerpunkte liegen im Ausbau des Offenen Ganztags an Schulen und der Stärkung der Finanzverwaltung. Auch die Justiz wird durch Stellen zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität massiv ausgebaut.
Öffentlicher Dienst Rheinland-Pfalz: Kontinuität im Wahljahr
Wegen der Landtagswahl im März 2026 stehen neue politische Prioritäten unter Vorbehalt. Die aktuelle Planung sieht die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten vor. Personelle Zuwächse sind vor allem in der Bildung und bei der Polizei geplant. Die Justiz erhält ebenfalls zusätzliche Stellen. Das Land setzt zudem auf die konsequente Nachbesetzung von altersbedingten Vakanzen in allen großen Ressorts, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung stabil zu halten.
Öffentlicher Dienst Schleswig-Holstein: Verfassungstreue und Justiz
Das Land bereitet Gesetze zur Übertragung des Tarifabschlusses und zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation vor. Neu eingeführt wird eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Verbeamtungen, um die Integrität des Dienstes zu wahren. Personell werden 2026 vor allem die Bereiche Sicherheit, Hochschulen und Justiz gestärkt. Allein bei der Polizei und im Verfassungsschutz entstehen im kommenden Jahr fast 200 zusätzliche Stellen für die Innere Sicherheit.
Öffentlicher Dienst Sachsen: Reform des Besoldungssystems
Sachsen plant für 2026 eine grundlegende Reform des Besoldungssystems unter Einbeziehung der Gewerkschaften. Zudem wird geprüft, ob die aktuelle Rechtsprechung weitere Anpassungen an sächsischen Vorschriften erfordert. Der aktuelle Haushalt sieht für 2026 zwar keine neuen Stellen über den Bestand hinaus vor, jedoch liegt der Fokus auf der konsequenten Nachbesetzung von Stellen durch Altersabgänge und Fluktuation, um die Verwaltung leistungsfähig zu halten.
Öffentlicher Dienst Thüringen: Alimentation und Personalnachbesetzung
In Thüringen stehen die Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie die Umsetzung des aktuellen Tarifergebnisses im Vordergrund. Neue politische Vorhaben hängen von der künftigen Koalitionsvereinbarung ab. Personell plant das Land für das Jahr 2026 Neueinstellungen in allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, um den laufenden Personalbedarf zu decken und das Ausscheiden zahlreicher Bediensteter in den Ruhestand wirksam zu kompensieren.
Modernisierung, OZG und Personalrecht: 2026 soll mehr Tempo bringen
Bund und Länder haben Ende 2025 eine Föderale Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen vorgestellt. Sie bündelt Bürokratierückbau, schnellere Genehmigungen, digitale Services und den Einsatz von KI in der Verwaltung. 2026 soll die Umsetzung sichtbarer werden. Im Rechtsrahmen der digitalen Verwaltung bleibt das OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) zentral. Die Plattform „Digitale Verwaltung“ macht dabei deutlich: Behörden müssen Verwaltungsleistungen digital anbieten; das Gesetz setzt stärker auf Standards, zentrale Komponenten und Nachnutzung. Für Bundesbeschäftigte steht zudem ein neues Personalrecht auf der Agenda: Das BMI veröffentlichte einen Referentenentwurf zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Der Bundeshaushalt setzt auch 2026 Leitplanken für Personal und Projekte. Im Entwurf des Gesamtplans liegen die Personalausgaben 2026 bei 48,510 Mrd. Euro.
Wahltermine 2026
Zudem stehen mehrere Wahlen auf dem Programm. Für den öffentlichen Dienst bedeutet das unter Umständen neue Dienstherren.