Braunschweig (Niedersachsen) – Es war ein unvorstellbar barbarisches Verbrechen: Frühmorgens schlich Mohamad R. (51) zu seiner schlafenden Ehefrau (40), übergoss sie mit Benzin und zündete sie an. Am Freitag fällte das Landgericht Braunschweig sein Urteil.

Für den Mord an seiner Ehefrau im Mai 2025 in Goslar (Niedersachsen) kannte das Schwurgericht nur eine Strafe: lebenslange Haft für den Syrer. Dazu stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest – damit entfällt die Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren.

Aus dem oberen Fenster in der ersten Etage stürzte die 40-Jährige brennend auf das Grundstück des Mietshauses

Aus dem oberen Fenster in der ersten Etage stürzte die 40-Jährige brennend auf das Grundstück des Mietshauses

Foto: Privat

Laut Gerichtssprecher Benedikt Eicke stellten die Richter fest, dass der Familienvater heimtückisch handelte, bei der Tat gemeingefährliche Mittel (Feuer) einsetzte und seinem Opfer besonders grausame Schmerzen zufügte.

Mit den Flammen kämpfend, stürzte die vierfache Mutter aus dem Fenster des Schlafzimmers in der ersten Etage und zog sich Knochenbrüche zu. Die 40-Jährige starb wenig später aufgrund ihrer großflächigen Verbrennungen in der Klinik.

Mehr zum Thema

Unbeantwortet blieb die Frage, weshalb der 51-Jährige seine Frau umbringen wollte. Die Flüchtlingsfamilie war erst wenige Monate vor dem Mord nach Goslar gezogen.

Nach BILD-Recherchen galt R. als eifersüchtiger Kontrollfreak, der laut seiner Vermieterin seine Frau selten aus dem Haus gehen ließ. Angeblich soll er geglaubt haben, dass sie eine Affäre mit einem anderen Mann habe. Im Prozess stritt Mohamed R. das Verbrechen ab. Seine Verteidiger forderten einen Freispruch für ihn.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.