Der EU-CO2-Grenzausgleich tritt in die Zahlungsphase ein. Eine neue 50-Tonnen-Grenze befreit viele Importeure, während eine massive Ausweitung auf Fertigprodukte vorbereitet wird.

Die EU hat ihren CO2-Grenzausgleich in die entscheidende Phase überführt – und schafft zugleich eine spürbare Erleichterung für kleine Importeure. Eine neue Bagatellgrenze befreit Tausende Unternehmen von bürokratischen Pflichten. Doch parallel plant Brüssel eine massive Ausweitung des Systems.

Neuer Schwellenwert entlastet 90 Prozent der Importeure

Seit dem 1. Januar 2026 ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) verbindlich. Nach der zweijährigen Übergangsphase müssen Importeure nun nicht mehr nur berichten, sondern auch zahlen. Die wichtigste Neuerung für den Mittelstand: eine Bagatellgrenze von 50 Tonnen pro Jahr.

Diese Regelung, Teil des Vereinfachungspakets vom Oktober 2025, setzt die bisherige, als untauglich kritisierte De-minimis-Grenze von 150 Euro pro Sendung außer Kraft. Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren wie Stahl oder Aluminium einführen, sind von der Registrierungs- und Zertifikatspflicht befreit.

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Compliance-Experten bestätigen: Rund 90 Prozent der bisher registrierten Importeure fallen damit aus der direkten Verpflichtung. Die klimapolitische Wirkung bleibt dennoch erhalten, denn die verbleibenden zehn Prozent verantworten über 99 Prozent der erfassten Emissionen.

Frist bis März: Großimporteure müssen sich registrieren

Für Unternehmen oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle beginnt der administrative Ernstfall. Nur als „zugelassener CBAM-Anmelder“ dürfen sie weiterhin betroffene Waren in die EU einführen. Die Zollbehörden gewähren eine Übergangsfrist: Wer seinen Antrag bis zum 31. März 2026 im CBAM-Register einreicht, darf vorläufig weiter importieren.

Eine finanzielle Atempause gibt es ebenfalls. Der Verkauf der eigentlichen CBAM-Zertifikate startet erst am 1. Februar 2027. Die Zahlung für die Emissionen des Jahres 2026 erfolgt also rückwirkend. Der Zertifikatspreis orientiert sich am Durchschnittspreis des EU-Emissionshandels (EU ETS).

EU plant massive Ausweitung auf Fertigprodukte

Während der Mittelstand entlastet wird, zieht Brüssel an anderer Stelle die Schrauben an. Am 9. Januar wurden Pläne bekannt, den CBAM auf etwa 180 nachgelagerte Fertigprodukte auszuweiten. Ziel ist es, Schlupflöcher für „Carbon Leakage“ zu schließen.

Das Problem: Bisher fallen Rohstoffe wie Stahlblech unter den Mechanismus, fertige Produkte wie Waschmaschinen oder Autoteile jedoch nicht. Das schafft einen Anreiz, die energieintensive Produktion aus Europa auszulagern und die fertigen Waren zollfrei zu importieren.

Geplant ist die Einbeziehung von Produktgruppen wie Maschinen, Haushaltsgeräten und Fahrzeugkomponenten. Analysten sehen diesen Schritt als notwendige Evolution, um eine Deindustrialisierung der europäischen Verarbeitungsindustrie zu verhindern. Die Umsetzung könnte ab 2028 greifen.

Düngemittel-Sektor im Fokus von Ausnahmedebatten

Ein weiterer Brennpunkt ist der Agrarsektor. Die EU-Kommission prüft, ob Importzölle auf Ammoniak und Harnstoff vorübergehend ausgesetzt werden sollen, um die Landwirtschaft vor explodierenden Kosten zu schützen.

Marktbeobachter wie der Düngemittelkonzern Yara stehen einer solchen Aussetzung skeptisch gegenüber. Sie würde das Kernziel des CBAM untergraben, da europäische Hersteller gleichzeitig ihre kostenlosen CO2-Zertifikate verlieren. Die Debatte zeigt den schmalen Grat zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Für die Wirtschaft ergeben sich klare To-dos:
1. Importvolumen prüfen: Unternehmen müssen ihre voraussichtlichen Importmengen für 2026 genau prognostizieren. Wer sicher unter 50 Tonnen bleibt, spart sich die CBAM-Registrierung.
2. Frist einhalten: Betroffene Importeure müssen ihren Registrierungsantrag unbedingt bis zum 31. März 2026 stellen.
3. Lieferketten analysieren: Angesichts der geplanten Ausweitung sollten auch bisher nicht betroffene Unternehmen, etwa im Maschinenbau, beginnen, den CO2-Fußabdruck ihrer Importgüter zu ermitteln.

Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Der grüne Umbau des Außenhandels wird mit Entschlossenheit vorangetrieben – aber nicht ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit des Mittelstands.

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