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Wer in Frankreich zu schnell fährt, riskiert neuerdings Gefängnis. Die neuen Gesetze treffen auch deutsche Urlauber hart – und kosten richtig Geld.
Paris – Dass man im Ausland teils deutlich härter für Tempovergehen bestraft wird, müssen deutsche Autofahrer immer wieder feststellen: So gibt es in Dänemark das „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz durch das man dauerhaft sein Auto verlieren kann. Und auch in Frankreich wird der Strafrahmen für Raser deutlich verschärft. Wer künftig mit dem Gaspedal übertreibt, landet schneller vor Gericht als gedacht. Seit dem 29. Dezember 2025 gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h oder mehr nicht mehr als einfache Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Diese Verschärfung trifft auch deutsche Autofahrer, die das Nachbarland besuchen.
In Frankreich müssen Extrem-Raser seit Ende 2025 mit empfindlichen Strafen rechnen. (Symbolbild) © Manngold/Imago
Das französische Innenministerium begründet die Maßnahme mit alarmierenden Zahlen: 2024 wurden 63.217 extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert – ein Anstieg von 69 Prozent gegenüber 2017. „Die Grenze um mehr als 50 km/h zu überschreiten, ist kein einfacher Verstoß: Es ist ein Verhalten, das bewusst Leben gefährdet“, erklärt das Ministerium.
Extrem-Rasern drohen in Frankreich jetzt drei Monate Gefängnis
Bisher kostete ein solcher Verstoß maximal 1500 Euro Bußgeld und führte zu einem Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren. Nur bei Wiederholung drohten 3750 Euro. Jetzt drohen von Anfang an bis zu 3750 Euro Strafe und sogar drei Monate Gefängnis. Vor nicht allzu langer Zeit hatte man in Frankreich die Strafen für Raser noch gelockert.
Die neuen Regeln gelten ausdrücklich auch für ausländische Fahrer. Deutsche Autofahrer müssen also besonders vorsichtig sein, wenn sie durch Frankreich reisen. Der Führerscheinentzug gilt laut ADAC allerdings nur auf französischem Staatsgebiet – in Deutschland bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Allerdings warnt der Automobilclub: Nicht bezahlte Geldstrafen können in Deutschland vollstreckt werden.
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Fotostrecke ansehenPauschale Strafe bezahlen – oder es droht ein teures Gerichtsverfahren
Wer erwischt wird, kann zwischen einer Pauschalstrafe von 300 Euro (bei schneller Zahlung 250 Euro, bei Verspätung 600 Euro) wählen oder vor Gericht gehen. Bei Gerichtsverfahren drohen jedoch deutlich härtere Strafen: bis zu 3750 Euro Geldstrafe, drei Monate Haft und der Eintrag ins Strafregister, heißt es in einer Mitteilung. Unabhängig davon drohen weiter schon die bestehenden Sanktionen:
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs
- Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Jahre
- Verbot des Führens bestimmter Kraftfahrzeuge für bis zu fünf Jahre
- Verpflichtende Teilnahme an einem Verkehrssicherheitskurs auf eigene Kosten
- Abzug von sechs Punkten (Punktesystem funktioniert anders als in Deutschland: Man startet mit 12 Punkten)
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Gesetzes gegen Verkehrsgewalt, das bereits im Juli 2025 verabschiedet wurde. Kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben von den Änderungen unberührt. (Quellen: Französisches Innenministerium, ADAC, eigene Recherche) (sop)