„Gute Nachrichten“ hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) für die Staatsdiener parat: „Die technischen Probleme beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind behoben“, heißt es auf der Webseite. Die zuvor fehlenden Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung lägen dem LBV vor und würden derzeit in die Abrechnungssysteme übernommen.

Beamtenlöhne: Rückwirkend höhere Netto-Auszahlung

Mitte Dezember hatte das Bundeszentralamt offiziell „Unregelmäßigkeiten“ bestätigt, die für viele Beamten zur Folge hatte, dass zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde und das Netto-Einkommen in der Januar-Abrechnung teils geringer ausfiel als erforderlich. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung: Seit Anfang 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber gesandt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Doch der erstmalige Datenaustausch zwischen Steuerverwaltung, Krankenversicherungen und Arbeitgebern misslang völlig.

BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger Foto: dpa/Marijan Murat

Nun also die Entwarnung: „Soweit für Januar 2026 eine Lohnsteuererstattung entsteht, wird diese automatisch bei der Abrechnung der Bezüge für Februar berücksichtigt“, kündigt das LBV an. „Damit erhöht sich rückwirkend der Netto-Auszahlungsbetrag.“ Ein gesonderter Antrag sei nicht erforderlich. Betroffen seien Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Dieser Gruppe werden die monatlichen Bezüge im Voraus gezahlt statt erst zum Monatsende, wie bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft. Die Korrektur mit dem Februar-Gehalt war eine Forderung des Beamtenbundes. „Wir haben diesbezüglich nur ganz wenige Beschwerden von unserer Mitgliedschaft erhalten“, sagt der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger.

Bescheide zu den Widersprüchen bei Beamtenbesoldung vorerst ausgesetzt

Zudem gibt es noch eine tendenziell positive Botschaft für viele Beamte im Konflikt um die „amtsangemessene Alimentation“ in den vergangenen zwei Jahren: Infolge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 19. November zum Land Berlin wurde in Baden-Württemberg die „Verbescheidung“ der Widersprüche gegen die aktuelle Besoldung erst einmal ausgesetzt. Denn das Urteil wird vom Finanzministerium als Grundsatzbeschluss sowie „unter vielen Gesichtspunkten als eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung“ gewertet.

Finanzministerium prüft Karlsruher Entscheidung eingehend

Der Karlsruher Beschluss werde im Detail geprüft und analysiert, was aufgrund der vom Gericht teilweise neu geschaffenen komplexen Maßstäbe einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Tatsächlich hatte das Verfassungsgericht im Falle Berlin weitere Parameter zur Überprüfung der verfassungsgemäßen Besoldung aufgestellt. Ob und welche Auswirkungen sich auf das Besoldungsrecht in Baden-Württemberg ergeben könnten, „dies kann erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden“, heißt es vom Finanzministerium.

Laut dem LBV wurden bis zur Aussetzung 4138 formale Widersprüche registriert und 2766 Widerspruchsbescheide erlassen. Angesichts der Weigerung des Landes noch vor dem Urteil, auf die Bedenken des Beamtenbundes Baden-Württemberg einzugehen, hat der BBW nach den Worten von Rosenberger – wie zuvor in Aussicht gestellt – im Dezember zwei Musterklagen gegen die Besoldung beim Verwaltungsgericht eingereicht.