Vorurteile behindern Vermittlung
Tierheim kämpft für faire Chancen von Listenhunden
11.01.2026 – 17:45 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein als Listenhund eingestuftes Tier mit Maulkorb (Symbolbild): Das Tierheim Düsseldorf möchte mit einem Post auf gängige Vorurteile gegenüber bestimmten Rassen aufräumen. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch)
Gängige Mythen über sogenannte Listenhunde verhindern oft deren erfolgreiche Vermittlung. Dabei zeigen Studien: Nicht die Rasse, sondern Haltung und Erziehung bestimmen das Verhaltender Tiere. Das Tierheim Düsseldorf klärt auf.
Hartnäckige Vorurteile gegen bestimmte Hunderassen halten sich trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse noch immer hartnäckig. So werden sogenannte Listenhunde in vielen Regionen pauschal als gefährlich eingestuft, obwohl Fakten und Erfahrungen längst zeigen, dass diese Annahmen nicht haltbar sind.
Das bekommt auch das Tierheim Düsseldorf zu spüren, welches immer wieder mit der problematischen Vermittlung betroffener Tiere konfrontiert wird. In einem Aufruf zur Aufklärung über diese Thematik bei Facebook weist die Pflegestelle nun nochmals darauf hin, dass es sich bei vielen der Annahmen lediglich um Vorurteile handelt.
Denn: Die Wissenschaft widerspricht klar der Vorstellung, dass bestimmte Hunderassen von Geburt an gefährlicher seien als andere. Das Tierheim Düsseldorf erklärt: „Verhalten entsteht durch Haltung, Erziehung und Sozialisation – nicht durch die Rassezugehörigkeit“.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kategorien von Listenhunden: Kategorie 1 (gefährliche Hunde) wie American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bullterrier (und deren Kreuzungen), für die Leinen- und Maulkorbpflicht, Sachkundenachweis, Wesenstest, Erlaubnis und Hundesteuer gelten, sowie Kategorie 2 (bestimmte Rassen mit potenzieller Gefährdung) wie Alano, Rottweiler, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español und Mastino Napoletano, die ebenfalls strengen Auflagen (Sachkundenachweis, Erlaubnis, Leinenpflicht, etc.) unterliegen.
Die Haltung erfordert eine behördliche Erlaubnis und ist mit erhöhten Kosten und Auflagen verbunden. Dazu zählen neben Nachweisen und Wesenstest etwa auch der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, ein erhöhter Hundesteuersatz sowie eine ausbruchssichere Einzäunung des eigenen Grundstücks. Viele potenzielle Interessenten fühlen sich davon abgeschreckt und sehen daher davon ab, einen Tierheimhund, der unter diese Kategorie fällt, aufzunehmen.
Mehrere verbreitete Annahmen über Listenhunde sind laut Tierheim jedoch inzwischen widerlegt worden. Beispielsweise beißen diese statistisch gesehen gar nicht häufiger zu als andere Hunde, so das Tierheim. Auch die Behauptung, ihr Kiefer würde beim Zubeißen „einrasten“, entbehrt nach Angaben des Tierheims jeder wissenschaftlichen Grundlage. Zudem seien betreffende Hunde weder unberechenbarer noch schwieriger zu erziehen als andere Rassen, betonen die Pfleger.
„Für mehr Fairness – und für die vielen tollen Hunde, die unter Vorurteilen leiden“, heißt es in dem Aufruf, in dem auch erklärt wird, dass die Halter von Listenhunden aus allen gesellschaftlichen Schichten und Lebensbereichen stammen.
2026 soll nach Ansicht der Tierschützer das Jahr werden, in dem alte Mythen durch Fakten ersetzt werden. Ziel sei es, mehr Menschen über die tatsächlichen Eigenschaften von Listenhunden aufzuklären und Vorurteile abzubauen, so das Tierheim abschließend.
