Bei dem Einbruch in die Sparkasse in Gelsenkirchen gab es etliche Opfer, die jetzt mit großen Sorgen zurückbleiben (mehr dazu hier >>>). Ein Strafverteidiger erklärt jetzt, mit was für einer Entschädigung die Betroffenen rechnen können – und wirft der Sparkasse mangelnde Sorgfalts- und Aufklärungspflicht vor.

Bei Burkhard Benecken, Strafverteidiger aus Marl, scheint das Telefon beinah zu glühen. Fast stündlich melden sich Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen und bitten um die sachkundige Hilfe und Unterstützung des Anwalts.

Opfer haben ihre Altersvorsorge und Ersparnisse verloren

Mittlerweile betreut Benecken 40 Mandanten, die von dem Sparkassen-Raub in Gelsenkirchen betroffen sind. In einem Interview mit „FOCUS“ verrät er, dass viele seiner Mandanten aus Sorge nicht mehr schlafen können. Der Anwalt berichtet: „Die Stimmung schwankt zwischen Wut und Frust über das Verhalten der Sparkasse, viele können nicht mehr schlafen.“

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In den Schließfächern befanden sich teilweise enorm hohe Summen. Benecken erklärt, dass die meisten seiner Mandanten einen „Verlust von mehr als 100.000 Euro“ beklagen müssen. Es gibt jedoch auch Kunden, die von Summen im „sechs- oder gar siebenstelligen Bereich“ sprechen. Bei einem Großteil der Opfer handelt es sich um türkische Mandanten, die ihre Altersvorsorge oder Ersparnisse für Immobilienkäufe in der Sparkasse in Gelsenkirchen aufbewahrt haben.

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Anwalt droht der Sparkasse in Gelsenkirchen mit Zivilklagen

In dem Interview mit „FOCUS“ wirft Benecken der Sparkasse vor, dass die Bank ihre Kunden nicht ausreichend aufgeklärt hat. Die Kunden haben so beispielsweise Verträge unterzeichnet, in „denen im Kleingedruckten steht, dass die Versicherungssumme sich je Schließfach nur auf 10.300 Euro beläuft, aber darüber hat man sie nie aufgeklärt.“

Auch im Hinblick auf Sicherheit gab es in der Sparkasse in Gelsenkirchen erhebliche Mängel, wie der Anwalt erklärt: „So berichtet ein Insider aus dem Sparkassenumfeld, dass die Alarmanlage im Tatzeitraum defekt gewesen sei.“ Diese Information ist bisher noch nicht bestätigt und wird aktuell von der Polizei in Gelsenkirchen untersucht.

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Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, so wird es jedoch Konsequenzen für die Sparkasse in Gelsenkirchen geben. Der Anwalt Benecken spricht von zahlreichen Zivilklagen. In diesem Fall „müsste das Geldinstitut vollumfänglich für den entstandenen Schaden haften.“