Der sogenannte Sommermärchen-Prozess geht doch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hat eine vom Landgericht Frankfurt vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro abgelehnt. Stattdessen forderte sie eine Zahlung von rund 25.000 Euro. Der Einstellung des Verfahrens gegen den Deutschen Fußball-Bund stimmte die Staatsanwaltschaft generell nicht zu.
„Ich werde nicht anfangen, über die Höhe der Geldstrafe zu verhandeln, das wäre unwürdig“, sagte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz. Es ist der 26. Verhandlungstag des Prozesses wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.
„Verhalten komplett unterschiedlich“
Für seinen Mandanten sei jedoch klar, dass sich die Geldstrafe deutlich von dem Betrag abheben müsse, den Wolfgang Niersbach im September 2024 für die Einstellung des Verfahrens gegen ihn entrichten musste. Zwanzigers Amtsnachfolger hatte 25.000 Euro gezahlt.
„Das Gericht bewertet das Verhalten von Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach komplett unterschiedlich“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler. Niersbachs Verhalten vor Gericht sei „peinlich“ und eines „Zeugen, ehemaligen Angeklagten und früheren DFB-Präsidenten unwürdig“ gewesen. Niersbach habe vor Gericht so getan, als „hätte er von Tuten und Blasen keine Ahnung“, kritisierte Distler. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete ihr Angebot als fair.
© Lea Dohle
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„Er war nicht in der Lage, in Krisensituationen Verantwortung zu übernehmen. Er hat insbesondere dadurch, dass er mich ausgegrenzt hat, dem DFB großen Schaden zugefügt“, sagte Zwanziger über Niersbach. „Ich hätte nicht damit leben können, egal ob es einen Freispruch gibt oder nicht, dass ich irgendwo gleichgesetzt werde mit einem DFB-Präsidenten, der ein Schönwetter-Präsident war, aber in Krisensituationen versagt hat.“
Neben Zwanziger und Niersbach hatte sich auch der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt zunächst vor dem Landgericht verantworten müssen. Schmidts Verfahren war im Sommer des Vorjahres aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. Alle drei Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen.
Nach Ansicht des Gerichts hatten sich in dem Prozess die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht erhärtet, der DFB habe eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005 ein Jahr später unzulässig als Betriebsausgabe deklariert und somit Steuern von 13,7 Millionen Euro hinterzogen.
„Mehr halten wir nicht für angemessen“
Die Staatsanwaltschaft selbst bewertet dies anders, reduzierte aber die mögliche Schadenshöhe auf nur noch rund 2,7 Millionen Euro. „Das sind etwa 20 Prozent“, sagte Distler. Dies müsse auch bei der Höhe der Geldauflage eingepreist werden.
Das Gericht würde einer Einstellung des Verfahrens daher „bei einer Auflage von 10.000 Euro zustimmen. Mehr halten wir nicht für angemessen“, sagte Distler. Über diesen Vorschlag wollen sich die Verfahrensbeteiligten nun außerhalb des Gerichtssaals austauschen.
Der Spiegel hatte 2015 davon berichtet, dass der DFB die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 an Deutschland gekauft habe. Begründet wurde dieser Verdacht mit Geld, das der ehemalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus dem deutschen WM-Komitee geliehen haben soll, um Schmiergelder zu zahlen. Die 6,7 Millionen Euro, die an die FIFA gezahlt wurden, sollen an Louis-Dreyfus weitergeleitet worden sein, um diese Schuld zu begleichen.
DFB
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