Kaum ein Thema sorgt in Deutschland so zuverlässig für Aufregung wie der Rundfunkbeitrag. Während er für die einen Programmvielfalt, Werbefreiheit und weitgehende Unabhängigkeit der Medien bedeutet, steht er für die anderen wegen der Beitragshöhe, teils fragwürdiger Inhalte und seines Zwangsabgaben-Charakters immer wieder in der Kritik.

Wenig überraschend also, dass ein kostenpflichtiges Streamingangebot der ARD, das über den Rundfunkbeitrag hinausgeht, auf viel Ablehnung stößt. Für 4,99 Euro pro Monat kann man bei ARD Plus auf zusätzliche Inhalte der Mediathek zugreifen.

Diskussion um ARD Plus gerechtfertigt?

Ausgelöst wurde die erneute Grundsatzdebatte über den Rundfunkbeitrag auf der Social-Media-Plattform Reddit, wo sich ein Nutzer nun über das Streamingangebot beschwerte: „Geht es euch noch ganz gut? Wofür bezahle ich GEZ?!“, schrieb er wütend unter einen Screenshot, auf dem das erweiterte Angebot des Ersten vorgestellt wird. Beliebte Filme, Serien und Dokus der ARD, das größte „Tatort“-Archiv sowie bekannte Kinderinhalte werden versprochen. Doch wieso sollen zusätzlich zu den monatlichen 18,36 Euro weitere fünf Euro gezahlt werden?

Die Entscheidung, für das Archiv-Angebot Geld zu verlangen, hat die ARD nicht ganz freiwillig getroffen, sondern sie folgt damit diversen Forderungen privater Medienunternehmen. Diese kritisieren seit Jahren, dass öffentlich-rechtliche Sender durch die Rundfunkgebühren einen klaren Wettbewerbsvorteil hätten, da sie so Inhalte produzieren könnten, ohne einem direkten Marktzwang zu unterliegen.

Vor allem ins Streaminggeschäft würden ARD, ZDF und Co. „über das Maß“ hinaus einsteigen – und private Anbieter wie RTL, ProSieben oder Sat.1 verdrängen. Ausschlaggebend war nicht zuletzt eine Entscheidung der EU-Kommission, die die Seite der privaten Sender stärkte.

Dauerhaftes Angebot nur selten möglich

Im Medienstaatsvertrag wurde deshalb nachträglich eine sogenannte Depublizierungspflicht eingeführt: Öffentlich-rechtliche Sender müssen ihre Produktionen nach einer bestimmten Frist wieder aus den kostenlosen Mediatheken entfernen. Je nach Art des Inhalts sind diese nur wenige Tage, Monate oder in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre online verfügbar. Nur selten dürfen Inhalte dauerhaft angeboten werden.

Um beliebte Klassiker oder alte „Tatort“-Folgen nicht komplett aus dem Verkehr ziehen zu müssen, bietet das Erste seit 2020 entsprechende Inhalte zu einem „marktüblichen Preis“ über ARD Plus an – so kann man die Depublizierung umgehen. Neu ist die Erweiterung also nicht. Seit Oktober 2022 ist das kostenpflichtige Streamingangebot zudem als eigenständiger Dienst mit eigener Webseite und App verfügbar.

Auch wenn der Ärger der Beitragszahler nachvollziehbar ist, richtet er sich diesmal an die falsche Adresse. Die Ursache für die zusätzliche Bezahlschranke liegt nämlich nicht bei der ARD, sondern bei den privaten Medienkonzernen.