Dresden. Ein Betrieb will mit dem Gabelstapler kurz über eine öffentliche Straße fahren, die durch sein Werksgelände führt. Früher reichte dafür eine einfache Dauergenehmigung. Heute müssen detaillierte Fahrtwege eingezeichnet, Versicherungen jährlich neu nachgewiesen und alle drei Jahre komplett neue Anträge gestellt werden. Die Bearbeitung dauert bis zu einem halben Jahr, in dem der Gabelstapler nicht fahren darf. Für wenige Einzelfälle werden für 95 Prozent regelkonform arbeitende Unternehmen die Vorschriften verschärft.
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Das ist nur ein Beispiel, das Benjamin Endtmann vom Institut für Mittelstands- und Regionalentwicklung (imreg) parat hat, um aufzuzeigen, wie langwierige Verfahren und uneinheitliche Entscheidungen in den sächsischen Unternehmen den Frust über die Verwaltung verstärken. Die Klagen der Unternehmer und Manager über zu viel Bürokratie sind bekannt. Doch wenn Landesregierung und Behörden nachfragten, wo es besonders hakt und welche Vorschriften überflüssig sind, kam meist keine Antwort.
Das will die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW) ändern. Sie hat gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie (Sachsenmetall) die Studie „Bürokratieabbau als Standortfaktor“ beim Imreg-Institut in Auftrag gegeben. Die Ende vergangener Woche von Endtmann und dem VSW vorgestellten Ergebnisse sind im ersten Schritt nicht repräsentativ, denn sie basieren auf ausführlichen Interviews mit nur 15 Unternehmen. Sie hatten sich selbst gemeldet, um sich an der Umfrage zu beteiligen. Aber aus den 27 dokumentierten Bürokratie-Beispielen lassen sich einige besonders dringende Handlungsfelder identifizieren.
Verbindliche messbare Ziele fehlen
Ein zentrales Problem ist, dass es in Sachsen bislang keine verbindlichen, messbaren Ziele für den Bürokratieabbau gibt. Neue Regelungen kommen schneller hinzu, als alte abgeschafft werden. Allein im Jahr 2024 brachten die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen Netto-Zusatzbelastungen von 9,2 Millionen Euro mit sich.
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Das Sächsische Kabinett hat zwar im Juni 2025 ein umfassendes Bürokratieentlastungspaket beschlossen. Allerdings wurde eine systematische „One-in-one-out-Regel“ nicht eingeführt. Die Wirtschaft schlägt neben klaren Reduktionszielen – etwa einer Senkung der Bürokratielasten um 25 Prozent bis 2029 – auch eine verbindliche „One-in-one-out“- oder „One-in-two-out“-Regel vor. Zusätzlich sollte ein transparentes Monitoring eingeführt werden, das regelmäßig über Fortschritte berichtet.
Immer die gleichen Daten neu melden
Unternehmen müssen außerdem identische Informationen mehrfach an unterschiedliche Stellen schicken: an das Handelsregister, das Transparenzregister und das Finanzamt. Obwohl der Staat diese Daten längst hat, werden sie immer wieder neu abgefragt. Das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ – Daten nur einmal angeben – existiert eher auf dem Papier als in der Praxis. Diese Doppel- und Mehrfacherfassungen binden Zeit und Personal, ohne erkennbaren Zusatznutzen. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen. Die Wirtschaft fordert die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips durch vernetzte Register. Bestehende Berichtspflichten sollten regelmäßig überprüft und gestrichen werden, wenn sie keinen Mehrwert bringen.
Besonders absurd wird es bei Förderanträgen: Sie können zwar online ausgefüllt werden, digitale Unterschriften oder Stempel werden aber nicht immer akzeptiert. Also wird der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt. Trotz jahrelanger Programme sind viele Verwaltungsprozesse weiterhin papierbasiert. Die Wirtschaft will, dass ein echter Digitalisierungsturbo mit vollständig medienbruchfreien Verfahren eingelegt wird. Online-Anträge sollten der Regelfall sein, postalische Kommunikation die Ausnahme. Dafür sind einheitliche digitale Standards für Land und Kommunen notwendig, ebenso Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende.
Übererfüllung von EU-Vorgaben („Gold-Plating“)
Ein erheblicher Teil der Bürokratie entsteht durch nationale Verschärfungen von EU-Recht. Dadurch sind deutsche und sächsische Unternehmen oft stärker belastet als Wettbewerber in anderen EU-Ländern, ohne zusätzlichen Schutz zu erzielen. Die Verwaltung sollte sich auf die konsequente Umsetzung von EU-Recht auf Mindestniveau („kein Gold-Plating“) beschränken und die Landesregierung sich im Bundesrat für praxisnahe, verhältnismäßige Regelungen einsetzen.
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Mit ihrer „To-do-Liste“, in der die 27 Bürokratie-Hemmnisse einzeln beschrieben und mit Lösungsverschlägen versehen sind, suchen die Wirtschaftsverbände nun den Austausch mit der Landesregierung. Die Studie selbst wird fortgesetzt. Unternehmen in Sachsen sind aufgerufen, weitere Bürokratiemonster aus ihrer Sicht zu melden.
DNN