BAD EMS Zum 1. Januar 2026 tritt in Bad Ems eine neue Parkgebührenordnung in Kraft. Sie ersetzt die seit 2022 geltende Regelung. Während die Grundgebühr pro Parkvorgang unverändert bleibt, bringt die neue Ordnung mehrere Änderungen mit sich, die für Bürger und Gäste spürbare Mehrbelastungen bedeuten können.

Gebührenhöhe bleibt gleich – Belastung entsteht an anderer Stelle

Der eigentliche Parktarif bleibt unverändert bei 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde. Eine direkte Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren ist damit nicht verbunden. Die finanziellen Auswirkungen für Nutzer ergeben sich jedoch weniger aus dem Tarif selbst als aus den geänderten Rahmenbedingungen.

Gebührenpflicht nun auch an Sonn- und Feiertagen

Eine wesentliche Änderung betrifft die Zeiten, in denen Parkgebühren erhoben werden. Bislang war das Parken an Sonntagen und Feiertagen im überwiegenden Teil des Stadtgebiets kostenfrei. Künftig gilt eine durchgehende Gebührenpflicht von Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr. Damit werden erstmals auch klassische Besuchs-, Freizeit- und Erholungszeiten vollständig in die Gebührenpflicht einbezogen.

Wegfall der zeitlichen Begrenzung beim Parken

In der bisherigen Parkgebührenordnung war das Parken zeitlich begrenzt: allgemein auf fünf Stunden, auf dem Parkplatz „Kliniken Bismarckhöhe“ auf acht Stunden. Diese Höchstparkdauer entfällt in der neuen Ordnung vollständig. Parken ist künftig zeitlich unbegrenzt möglich, allerdings nur gegen fortlaufende Gebühren.

Aufnahme digitaler Parktickets in die Gebührenordnung

Neu ist zudem die Aufnahme in der Gebührenordnung von Wochen-, Monats- und Jahrestickets. Diese sind ausschließlich über die App »EasyPark« erhältlich. Die Preise liegen bei 12 Euro für eine Woche,, 45 Euro für einen Monat und 195 Euro für ein Jahr. Eine analoge Erwerbsmöglichkeit ist in der Gebührenordnung nicht vorgesehen. Für Personen ohne Smartphone oder App-Nutzung entfällt diese Nutzungsform.

Kurzzeitparken bleibt unverändert

Unverändert bestehen bleibt die sogenannte »Brötchentaste«. Das kostenfreie Parken für 15 Minuten ist weiterhin möglich, ausgenommen der Parkplatz »Kliniken Bismarckhöhe«.

Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2026

Die neue Parkgebührenordnung trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig wurde die bisherige Ordnung vom November 2021 aufgehoben. Obwohl die Parkgebühren pro Zeiteinheit unverändert bleiben, führen die Ausweitung der Gebührenpflicht auf Sonn- und Feiertage, der Wegfall der Höchstparkdauer sowie die Einführung ausschließlich digitaler Parktickets zu einer spürbaren Veränderung für die KFZ-Nutzer in Bad Ems (dk).


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