Es war eines der spektakulärsten Verbrechen der jüngeren Zeit in NRW: Ein Team aus Bankräubern bohrte sich in den Tresorraum einer Sparkasse in Gelsenkirchen und räumte dort mehr als tausend Schließfächer leer. Dabei erbeuteten sie Bargeld und Schmuck im Wert von vielen Millionen Euro.

Der Vorfall löste bei nicht wenigen Menschen Ängste aus. Wie geht man mit seinen Wertsachen am besten um? Sind Gold und Bargeld zu Hause doch besser aufgehoben? Verbraucherschützer haben dazu klare Handreichungen.

Nach Sparkassen-Raub: Was tun mit den Wertsachen?

Rita Reichard ist Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wer einen Verlust nach einem Diebstahl ersetzt haben will, muss nachweisen, was entwendet wurde. „Deshalb ist es ratsam, eine Liste der gestohlenen Gegenstände und deren Herkunft anzufertigen. Für den Besitznachweis sind Kaufbelege ideal, bei älteren oder geerbten Wertgegenständen können auch Fotos oder Zeugenaussagen hilfreich sein“, erklärt Reichard.

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Diese Dokumente sollten tunlichst getrennt von den Wertgegenständen aufbewahrt werden. Nichts zu dokumentieren, wäre ein Fehler, der im Ernstfall schmerzhaft werden kann. Ein zweiter wäre, Banken und Sparkassen zu misstrauen und alle Wertsachen zu Hause aufzubewahren. „Die Hausratversicherung ersetzt dann einen möglichen Schaden nur in begrenzter Höhe – abhängig vom Versicherungsvertrag“, führt die Expertin aus. In einem Schließfach sind die Dinge besser aufgehoben: „Einbrüche in Schließfachräume kommen vor, aber sie sind deutlich seltener als Wohnungseinbrüche.“

Wie weit geht die Haftung?

In jedem Fall sollten sich Kunden bei Banken und Sparkassen informieren, in welcher Höhe die Inhalte versichert sind. In Gelsenkirchen war das Berichten zufolge bis 10.300 Euro der Fall. Eine gesonderte Schließfachversicherung kann sich bei größeren Werten lohnen.

Im Ernstfall kann zudem geprüft werden, ob der Tresorraum ausreichend gesichert war. Falls nicht, ist es durchaus möglich, dass die Bank oder Sparkasse den gesamten Inhalt auch jenseits der Versicherungssumme ersetzen muss.