Schneechaos in Hamburg

Dachlawinen: Experte erklärt, welche Warnzeichen es gibt

Aktualisiert am 12.01.2026 – 10:05 UhrLesedauer: 2 Min.

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Hamburg im Winter: Auf vielen Dächern legt aktuell eine hohe Schneedecke. (Quelle: IMAGO/Juergen Tap/imago)

Der starke Schneefall in Hamburg bringt eine oft unterschätzte Gefahr mit sich: Dachlawinen. Ein Experte erklärt, ab wann Schnee auf Dächern kritisch wird und wer verantwortlich ist.

Der starke Schneefall in Hamburg sorgt nicht nur auf Straßen und Gehwegen für Probleme. Auch von den Dächern droht Gefahr: Nasser Schnee, Eiszapfen und überlastete Konstruktionen können für Passanten lebensgefährlich werden.

Das unter anderem auf Dachreinigung spezialisierte Unternehmen Fahrenholz-DS erläutert den richtigen Umgang mit der unterschätzten Gefahr.

Hamburg liegt in der sogenannten Schneelastzone zwei, erklärt Rainer Fahrenholz, der Projektleiter des Unternehmens. Dächer müssen in der Hansestadt mindestens 85 Kilogramm Last pro Quadratmeter tragen können. Ist die Last schwerer, müssen die Dächer vom Schnee befreit werden.

Doch auch schon früher kann eine Räumung notwendig werden: Entscheidend sei die Beschaffenheit des Schnees. „Das kann von lockerem Schnee mit etwa zehn Kilogramm pro Quadratmeter bis zu extrem nassem Schnee mit bis zu 80 Kilogramm gehen – schon bei nur zehn bis 15 Zentimetern Höhe“, so Fahrenholz.

Bisher habe das Unternehmen in Hamburg ein Neubaugebäude an der Elbchaussee mit Satteldach räumen müssen, Flachdächer hingegen bisher nicht. Gerade diese seien aber anfällig.

Warnzeichen könnten Risse in der darunterliegenden Deckenverkleidung oder ungewöhnliche Geräusche sein. Besonders gefährdet sind laut Fahrenholz außerdem Vordächer, Terrassenüberdachungen, Hauseingänge sowie Gartenhäuser und Schuppen.

Für die Sicherheit ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Er unterliegt der Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass von seinem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Diese Aufgabe kann zwar an Hausverwaltungen oder Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch beim Eigentümer. Kommt es zu einem Unfall, haftet er bei einer Verletzung dieser Pflicht.

Von eigenständigen Räumversuchen auf dem Dach rät der Experte dringend ab. „Dächer dürfen aus Arbeitsschutzgründen nicht einfach betreten werden“, sagt Fahrenholz. Notwendig seien Sicherungsleinen, Klettergeschirr und feste Anschlagpunkte.

Zudem bestehe die Gefahr, dass Schnee und Eis unkontrolliert abbrechen oder Dachziegel, Abdichtungen und Photovoltaikanlagen beschädigt werden. Eiszapfen würden grundsätzlich nur mit Arbeitsbühne entfernt. Bei akuter Gefahr sollten Eigentümer die Feuerwehr oder spezialisierte Industriekletterer kontaktieren.

Die Kosten für eine Dachräumung lassen sich laut Fahrenholz nicht pauschal beziffern, da sie vom Aufwand und den benötigten Hilfsmitteln abhängen. Klar sei jedoch: Eine akute Schneelastbeseitigung zählt zur Instandhaltung und darf nicht auf Mieter umgelegt werden – wenn nicht anderweitig vertraglich festgehalten.

Zur Vorbeugung empfiehlt der Experte technische Lösungen wie Schneefanggitter oder Schneefanghaken – vorwiegend über Eingängen und Wartebereichen. Auch Bäume sollten Eigentümer im Blick behalten: Unter der Schneelast seien sie kipp- und bruchgefährdet – und ebenfalls Teil der Verkehrssicherungspflicht.