In Berlin ist der Einsatz von Streusalz zur Schnee- und Glättebeseitigung weitestgehend verboten. Das Berliner Naturschutzgesetz untersagt Auftaumittel, weil diese Bäume und andere Vegetation nachhaltig schädigen. Das Salz reichert sich im Boden an, schädigt die Wurzeln der Bäume und kann zum Absterben der Pflanzen führen, heißt es im Umweltportal der Stadt Berlin [berlin.de]. „Streusalz ist eine echte Gefahr für die Bäume.“

Alternativen sind beispielsweise Sand, Splitt, Asche oder Sägespäne als Streumittel, rät der BUND Naturschutz. In Bayern dürfen sich Bürger zum Beispiel an den Splitt-Kästen bedienen, die die Kommune aufstellt [br.de].

Wer doch Streusalze oder andere Auftaumittel in Berlin verwendet, riskiert momentan eine Ahndung durch das Ordnungsamt. Wer Streusalz einsetzt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

In ihrer Mitteilung wies auch Bonde auf die Umweltgefahren hin. „Bei einer Entscheidung über einen möglichen Einsatz von Tausalz muss gründlich abgewogen werden“, schrieb sie. Die Bürger bräuchten Sicherheit im öffentlichen Raum. „Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen von Tausalz auf die Umwelt, insbesondere die Straßenbäume, die Vegetation im Allgemeinen und der Reinhaltung des Grundwassers im Blick zu halten.“