Abwechselnd rot und grün blinkende Lichter waren am Sonntag, 11. Januar, im Duisburger Süden am Himmel zu sehen. Mehrere Nutzer in den sozialen Medien berichten davon. Auch im Duisburger Norden und in Mülheim an der Ruhr sollen die farbigen Blinklichter gesehen worden sein.

Die Spekulationen, worum es sich bei den Lichtern handeln könnte, sind vielfältig. Sie reichen von „Hubschraubern über Außerirdische bis hin zu Spionage-Drohnen aus Russland“.

Fakt ist: Weder die Duisburger Polizei noch der Düsseldorfer Flughafen können sagen, worum es sich bei dem leuchtenden Objekt über Duisburg gehandelt haben könnte. „Für den genannten Zeitraum am Sonntagabend liegen uns nach einer ersten Recherche keine Meldungen über auffällige blinkende Lichter oder einen möglichen Drohnenflug im Duisburger Süden vor“, so die Antwort aus der Pressestelle der Polizei. Entsprechend habe es keinen polizeilichen Einsatz und keine verdächtigen Feststellungen in diesem Zusammenhang gegeben.

Flugobjekt über dem Duisburger Süden: Handelt es sich um einen privaten Drohnenflug?

Grundsätzlich werde die Polizei über Drohnenflüge von Behörden, Medien oder anderen bekannten Stellen, soweit sie polizeilich relevant sein könnten, vorab in Kenntnis gesetzt, damit eingesetzte Kräfte entsprechend informiert sind.

Die Vermutung, dass es sich um einen privaten Drohnenflug handelt, ist jedoch am wahrscheinlichsten. Denn: Gemäß den EU-Vorschriften ist für Drohnen in der sogenannten „offenen Kategorie“ für Nachtflüge ein grünes, nach unten leuchtendes Blinklicht vorgeschrieben, damit Menschen am Boden die Drohne erkennen können.

Zur visuellen Erkennung einer Drohne oder eines UAV (Unmanned Aerial Vehicle, auf Deutsch unbemanntes Luftfahrzeug) gehören auch ein weißes Blinklicht (hinten), ein weiteres grünes (rechts) und ein weißes (links) Blinklicht. Fluggeräusche, so berichten Drohnenpiloten, seien nicht immer eindeutig zu hören.

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In der „offenen Kategorie“ kann laut Information der Bezirksregierung Düsseldorf ohne Erlaubnis geflogen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden: Die maximale Flughöhe von 120 Metern darf nicht überschritten werden, die Drohne darf nur innerhalb der Sichtweite gesteuert werden, es darf nicht über Menschenansammlungen geflogen werden, das maximale Gewicht muss unter 25 Kilogramm liegen, es dürfen keine Gegenstände abgeworfen und es dürfen keine gefährlichen Gegenstände transportiert werden.

In der Nähe des Flughafens sind Drohnenflüge nicht erlaubt.

In der Nähe des Flughafens sind Drohnenflüge nicht erlaubt.
© Blossey

Für die Genehmigung von Drohnenflügen, die über die „offene Kategorie“ hinausgehen, insbesondere für spezielle Betriebserlaubnisse in der Nähe von Flugplätzen oder bei besonderen Anforderungen in NRW, ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Somit gilt auch in Duisburg: Das Überfliegen fremder Grundstücke ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Ausgewiesene Verbotszonen sind Flughäfen, Krankenhäuser, militärische Anlagen und Naturschutzgebiete.

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Die Deutsche Flugsicherung hat für private Drohnenpiloten eine App entwickelt, auf der der Nutzer sieht, wo er fliegen darf und was er beachten muss. Die Nutzung der App ist kostenlos. Werden Drohnen in Gebieten gesichtet, in denen Drohnenflüge nicht erlaubt sind, können diese der Polizei, dem Ordnungsamt oder der Landesluftfahrtbehörde gemeldet werden.