Schadensersatz
Vorfall an Karneval endet mit kuriosem Rechtsstreit
13.01.2026 – 15:08 UhrLesedauer: 1 Min.
Konfettiregen an Fettdonnerstag in Aachen (Symbolfoto): So ein Wurf kann teuer werden. (Quelle: imago stock&people/imago)
Ein Kölner Gericht hat über einen Vorfall im Aachener Karneval entschieden. Der Richterspruch dürfte manchen Frohsinn in der Städteregion nun trüben.
Eine Konfettikanone bei einem Karnevalsumzug 2025 in der Region Aachen hat juristisches Nachspiel: Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Betreiber eines Karnevalswagens zu 1.430 Euro Schadensersatz, weil seine Konfettikanone ein Privatgrundstück verschmutzte.
Der betroffene Grundstückseigentümer hatte nach dem Umzug wochenlang mit den Folgen zu kämpfen. Laut einem Sachverständigengutachten handelte es sich um ein „topgepflegtes“ Grundstück, das durch Papierschnipsel und Verfärbungen verunstaltet wurde. Der Mann benötigte nach eigenen Angaben 60 bis 70 Stunden, um seine Außenanlage wieder herzurichten.
Das Landgericht der Region hatte ihm zunächst nur 450 Euro zugesprochen – zu wenig, befand der Kläger und ging in Berufung. Das OLG gab ihm nun weitgehend recht: Die Reinigungszeit von 65 Stunden sei nachvollziehbar.
Auch beim Stundensatz korrigierte das Gericht nach oben. Statt der vom Landgericht angesetzten 15 Euro setzte es 22 Euro an: 60 Prozent des Tarifs einer professionellen Reinigungsfirma, die 37 Euro verlangt hätte. Den vollen Profitarif könne ein Laie aber nicht abrechnen.
Der Veranstalter des Karnevalszuges blieb hingegen außen vor. Das OLG sah keine Pflichtverletzung: Er hatte den Teilnehmern ein schriftliches Konfettiverbot erteilt und sieben Ordner zur Überwachung des knapp einen Kilometer langen Umzugs eingesetzt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. 30 U 13/24).
