Hannover. Es war für ihn wohl so etwas wie eine Goldgrube, doch die Schwächen im Abrechnungssystem für Corona-Testzentren hat er am Ende ein wenig zu plump ausgenutzt. Can G. (27), der während der Pandemie jeweils ein stationäres Testzentrum in Groß-Buchholz (Karl-Wiechert-Allee) und Herrenhausen (Gretelriede) sowie mehrere mobile Angebote für Corona-Tests betrieben hat, musste sich am Dienstag, 13. Januar, vor dem Amtsgericht Hannover verantworten.
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Der Vorwurf: ein massiver Abrechnungsbetrug. Von den Auszahlungen in Höhe von exakt 968.333,03 Euro, die er von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) bekommen hatte, sind laut Anklage mindestens 877.058,33 Euro zu viel abgerechnet worden. Der Tatzeitraum: März bis Oktober 2022.
Die Beweislast war erdrückend. Nachdem der Bank des Angeklagten aufgefallen war, dass Einnahmen und Ausgaben der Testzentren in einem extremen Missverhältnis zueinander standen, gab es eine Geldwäscheverdachtsmeldung. Eine Ermittlerin der Polizei sagte im Prozess aus, dass man daraufhin mehrere Zeugen befragt habe. Diese hätten überwiegend ausgesagt, dass sie nicht oder zumindest nicht in dem Umfang getestet worden seien, den der Angeklagte bei der KVN angegeben hatte.
Namen wiederholen sich auffällig
Ein Datenexperte der Polizeidirektion hatte die Taten daraufhin systematisch durchkämmt. Er erklärte vor Gericht, wie er schließlich die Abrechnungsdaten scannte, die die Behörde von Softwareanbietern für Leistungsdokumentationen in Deutschland und der Schweiz angefordert hatte. Das Ergebnis: Die Positivrate war bei den Testzentren von Can G. in den meisten Fällen sehr viel niedriger als zum gleichen Zeitraum in der gesamten Region Hannover. Und sei er ins Detail gegangen, habe es immer mehr Merkwürdigkeiten zu entdecken gegeben, so der Experte.
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So seien gemäß der Daten immer wieder Personen in den Listen aufgetaucht, die innerhalb kürzester Zeit mehrfach getestet wurden. Der Datenfachmann berichtete etwa von einem Fall vom 12. April 2022: „Eine Person ist dreimal negativ getestet worden, innerhalb von drei Minuten.“ Zudem habe es bei einem großen Teil der Testungen auffällige Abfolgen von Personennamen gegeben, die sich immer wieder wiederholten. Teilweise habe das Gruppen von annähernd 200 Personen betroffen. Solch einen großen Zufall könne es nicht geben, insbesondere nicht in dieser Häufung.
Wo ist das Geld geblieben?
Laut Anklage ist damit klar, dass ein Großteil der Testungen nie stattgefunden hat. Maximal 10 Prozent seien auch tatsächlich getestet worden, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und die Einziehung der gesamten Summe, die von der KVN ausgezahlt worden war – also auch für die Tests, die stattgefunden haben. „Wer falsch abrechnet, hat gar nichts verdient“, fasste sie ihre Begründung zusammen.
Doch zu holen ist bei dem Angeklagten wohl nicht viel. Seine Anwälte Christoph Rautenstengel und Velit Tümenci berichteten, dass ihr Mandant und dessen Verlobte im Dezember 2022 von bewaffneten Tätern überfallen worden seien. Diese hätten einen Großteil des Geldes entwendet. Verteidiger Rautenstengel sprach von bis zu 600.000 Euro, die wohl weg sind – beschlagnahmt werden konnten laut Polizei bislang nur etwa 1500 Euro. Der Überfall soll auch in einem Zusammenhang mit dem Betreiber anderer Testzentren stehen, gegen den im Februar ein Prozess beginnt. Hier soll es sogar um mehr als 1,5 Millionen Euro gehen.
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Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe für ihren bis dahin nicht vorbestraften Mandanten, der zum Schluss dann doch noch das letzte Wort vor Gericht nutzte. „Ich bereue alles zutiefst“, sagte Can G. Richter Laurin Osterwold glaubte ihm nicht, nannte die Geschichte vom Überfall „eine Räuberpistole“, die der Angeklagte nicht aufgeklärt habe.
Er verurteilte G. zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft. Und auch beim Geld blieb er hart. Einzuziehen sei die gesamte Summe von gut 968.000 Euro. Für Anwalt Rautenstengel ist das nicht akzeptabel: „Wir werden Rechtsmittel einlegen.“
HAZ