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Zusätzlicher Flächenbedarf

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Stadt Dresden will Grundstück am Fernsehturm verkaufen

Nach den Revitalisierungsplänen für den Fernsehturm benötigt die Funkturm GmbH mehr Fläche am Turmfuß. Diese will die Stadt abgeben, um das Vorhaben nicht zu gefährden.

Dresden. Um den Fernsehturm in absehbarer Zeit wiedereröffnen zu können, hat der Eigentümer – die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) – einen Bedarf an zusätzlichen Flächen am Fuße des Turms gegenüber der Stadt angezeigt. Wie aus der Vorlage „Einleitung der Durchführungsphase zur Revitalisierung des Fernsehturms Dresden“ hervorgeht, benötigt die DFMG rund 2370 weitere Quadratmeter für betriebs- und sicherheitstechnisch erforderliche Anlagen, Erschließungs- und Funktionsflächen für den Turm.

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Die Notwendigkeit dieser Erweiterung ergebe sich aus den Ergebnissen der Entwurfsplanung, in der die baulichen und betrieblichen Anforderungen für den zukünftigen Betrieb des Fernsehturms konkretisiert werden, argumentiert die Stadt. Damit die Wiedereröffnung des Fernsehturms sichergestellt werden kann, sei die Veräußerung dieser Teilflächen an die DFMG erforderlich.

Verkauf nach aktuellem Verkehrswert

Der Verkauf soll zum jeweils aktuellen Verkehrswert erfolgen. Nach abschließender Festlegung der erforderlichen Grundstücksfläche und Ermittlung des Verkehrswertes werde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt, sofern dies nach den Regelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt erforderlich sei. Der Verkaufserlös der Grundstücke am Turmfuß soll als eine Deckungsquelle zur Finanzierung der verkehrlichen Maßnahmen verwendet werden. Das wäre unter anderem der Bau des Parkplatzes.

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Weitere Flächen bleiben in Stadtbesitz

Ein weiteres kommunales Grundstück werde zwar für die Erschließung des Fernsehturms sowie voraussichtlich auch für Fahrradabstellanlagen, Behindertenparkplätze und Taxi-Stände in Anspruch genommen.

Es soll aber nicht an die DFMG verkauft werden, um die weitere Mitbenutzung durch die Anlieger uneingeschränkt zu ermöglichen und keine Erschließungsbeitragspflichten hervorzurufen. Deshalb soll es auch nicht öffentlich gewidmet werden, wie aus dem Text der Vorlage hervorgeht. Geplant ist die Eintragung von rechtlichen Sicherungen für die genannten Funktionen zugunsten des Fernsehturm-Grundstücks.

SZ