Standdatum: 14. Januar 2026.
Autorinnen und Autoren:
Helge Hommers und
Immo Maus
Der eine profitiert vom Länderfinanzausgleich, der andere stört sich daran: Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) und CSU-Chef Markus Söder
(Archivbild).
Bild: dpa | Bernd von Jutrczenka
CSU-Chef Markus Söder fordert eine Neuordnung der Bundesländer. Doch wäre das überhaupt möglich? Der Bremer Verfassungsrechtler Lars Viellechner hilft bei der Einordnung.
Es könne nicht sein, dass einige Länder kaum noch lebensfähig seien und von Bayern und anderen bezahlt werden müssten, sagte Söder nach Teilnehmerangaben auf der Winterklausur der CSU-Landtagsfraktion im Kloster Banz. Welche Neuordnung ihm vorschwebt oder welche Bundesländer er zusammenlegen würde, sagte der bayerische Ministerpräsident demnach nicht.
In der Vergangenheit hatte Söder aber als Möglichkeit angedeutet, man könnte Bremen und das Saarland „einsparen“. Der Bayer stößt sich vor allem an dem Länderfinanzausgleich, bei dem Bayern seit langem der größte Zahler ist. Bremen wiederum gehört zu den Nehmerländern und bekam allein im vergangenen Jahr 925 Millionen Euro aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem.
Lars Viellechner studierte unter anderem an der Yale Law School in den USA und promovierte an der Berliner Humboldt-Universität.
Bild: Radio Bremen
Wie und wo ist die Autonomie der Bundesländer geregelt?
Die Bundestaatlichkeit in Deutschland hat eine lange Geschichte. „Historisch überkommen ist sie aus dem Kaiserreich von 1871, das seinerseits aus dem Deutschen Bund von 1815 hervorgegangen ist, der aus souveränen Fürstenstaaten bestand“, erklärt der Bremer Verfassungsrechtler Lars Viellechner auf Nachfrage von buten un binnen. Inzwischen ist die Bundesstaatlichkeit vor allem in den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes festgelegt. „Es handelt sich um ein wesentliches Staatsstrukturprinzip, das nach der Ewigkeitsklausel auch nicht durch Verfassungsänderung aufgehoben werden kann“, sagt Viellechner.
Ist das von Söder beschriebene Szenario überhaupt umsetzbar?
Ja, verfassungsrechtlich wäre es zulässig. „Der Artikel 29 im Grundgesetz sieht die Möglichkeit einer Neugliederung des Bundesgebiets vor. Es darf nur nicht die Bundesstaatlichkeit insgesamt abgeschafft werden“, sagt Verfassungsrechtler Viellechner. Im Grundgesetz dazu heißt es:
Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.
Auszug aus dem Grundgesetz
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Bundesländer zusammengelegt werden können?
Auch wenn es grundsätzlich möglich ist: Die Voraussetzungen für eine Zusammenlegung von Bundesländern sind sehr hoch, betont Verfassungsrechtler Viellechner. Dafür sind ein Bundesgesetz und in den betreffenden Ländern beziehungsweise Stadtstaaten anschließend die Zustimmung der Bürger bei einem Volksentscheid nötig. Im Jahr 1996 war deshalb letztlich eine Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg gescheitert.
Wurden jemals Bundesländer zusammengelegt?
Ja, das ist bereits vorgekommen. „Baden-Württemberg ist 1952 durch den Zusammenschluss der drei südwestdeutschen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden“, sagt Viellechner. Zudem gab es immer wieder Diskussionen über weitere Zusammenlegungen, etwa mit Blick auf Berlin und Brandenburg. Gedankenspiele gab es auch bereits über einen sogenannten Nordstaat, in dem mehrere norddeutsche Bundesländer hervorgehen könnten.
Wie wahrscheinlich ist es, dass Söder sich mit seiner Forderung durchsetzt?
Die Umsetzung des Vorschlags ist kaum realistisch, sagt Viellechner. „Es handelt sich wohl um eine politische Forderung zur Reform des Länderfinanzausgleichs“, vermutet der Verfassungsrechtler.
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Quellen:
buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm:
butenunbinnen.de, „Vorstoß von Söder: Könnte Bremen als Bundesland abgeschafft werden?“, 13. Januar 2026, 6:30 Uhr

