Vor diesem Hintergrund hat das Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 3.0“, zu dem neben NLT und DRK auch das Niedersächsische Innen- und Gesundheitsministerium sowie der niedersächsische Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zählen, einen gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gerichtet, der von Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sowie von der Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, mitgezeichnet wurde. 

Zwar unterstützen alle Beteiligten ausdrücklich das Ziel, die Akut- und Notfallversorgung insgesamt weiterzuentwickeln und Patientinnen und Patienten besser zu steuern. Kritisch bewertet werden jedoch jene Regelungen im Reformentwurf, die tief in die Organisation des Rettungsdienstes eingreifen würden. Diese liefen darauf hinaus, den landesrechtlich organisierten Rettungsdienst schrittweise in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen und damit zentrale Steuerungs- und Verantwortungskompetenzen der Länder und Kommunen auszuhöhlen.

„Der Rettungsdienst ist keine beliebige Gesundheitsleistung, sondern Teil der staatlichen Gefahrenabwehr und damit originäre Aufgabe der Länder“, betont das Bündnis. Die bestehenden Strukturen seien über Jahrzehnte an regionale Gefahrenlagen angepasst worden und funktionierten gerade in lebensbedrohlichen Notfällen zuverlässig und auf hohem Qualitätsniveau. Diese Stabilität dürfe nicht durch bundesrechtliche Vorgaben gefährdet werden, die an den praktischen Erfordernissen vor Ort vorbeigingen. Besonders kritisch sehen die Bündnispartner die geplante Einrichtung bundesweiter Gremien und Standards, die zwar formal unverbindlich seien, faktisch aber erhebliche Steuerungswirkungen entfalten könnten – etwa über Vergütungsregelungen. Auch die vorgesehenen Vorgaben für Leitstellen und digitale Systeme bergen aus Sicht der Beteiligten die Gefahr, kommunale Strukturen zu schwächen und die Gefahrenabwehr zu beeinträchtigen.

Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des NLT: „Der Rettungsdienst in Deutschland ist integraler Teil einer umfassenden kommunalen Gefahrenabwehr nah am Bürger – eng vernetzt mit den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz, gesteuert von den kommunalen Leitstellen und politisch verantwortet von den Kreistagen. Der Bund versucht zum dritten Mal und erneut ohne gute Argumente und ohne Beteiligung der maßgeblichen Akteure des Rettungsdienstes, die ortsnahen Strukturen des Rettungsdienstes zu beseitigen, die Zuständigkeit der Landtage auszuhebeln und alles als Sachleistung in die Gesetzliche Krankenversicherung zu pressen – dem widersprechen wir entschieden!“

Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen, erklärt: „Der Rettungsdienst in Niedersachsen funktioniert – Tag für Tag und gerade dann, wenn jede Minute zählt. Wer diese bewährten Strukturen durch eine bundesrechtliche Neuordnung infrage stellt, riskiert eine Schwächung der Gefahrenabwehr. Reformen dürfen nicht am Rettungsdienst vorbeigehen, sondern müssen gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen entwickelt werden.“

Mit dem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin fordert das Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 3.0“ nachdrücklich, die Länderhoheit im Rettungsdienst zu wahren und die geplanten Regelungen kritisch zu überprüfen. Gleichzeitig bekräftigen DRKLandesverband Niedersachsen und Niedersächsischer Landkreistag ihre Bereitschaft, konstruktiv an einer Weiterentwicklung der Notfallversorgung mitzuwirken – jedoch im Dialog und auf Augenhöhe mit den für den Rettungsdienst verantwortlichen Akteuren vor Ort.