Cottbus (Brandenburg) – Platzt der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Polizisten-Killer wegen einer schweren Justizpanne?

Vor dem Landgericht Cottbus begann am Mittwoch die Verhandlung gegen das Mitglied einer polnischen Autoschieberbande. Dawid K. (27) aus Jelenia Góra (Niederschlesien) raste mit 172 km/h im Januar 2025 durch Brandenburg, als ihn die Polizei Sachsen kontrollieren wollte. In Lauchhammer überholte er ein Auto und fuhr dabei Polizist Maximilian Stoppa († 32) tot.

Oberkommissar Maximilian Stoppa (32) starb im Einsatz gegen das Verbrechen. BILD zeigt sein Foto mit Einverständnis seiner Angehörigen

Kolleginnen und Kollegen gedachten im Mai vergangenen Jahres Oberkommissar Maximilian Stoppa (32) nach dem schrecklichen Verbrechen

Foto: Dirk Sukow

Die Bande hatte in den frühen Morgenstunden des Tattags in Nörten-Hardenberg (Niedersachsen) einen Audi A4 und einen Jeep Grand Cherokee gestohlen. Der Angeklagte saß in einem Pilotfahrzeug, das die Flucht absicherte. Oberkommissar Stoppa stand am Straßenrand und wollte einen Stopstick ausrollen, als ihn der Pole erfasste. Staatsanwalt Jens Meyer (62): „Der Polizist flog 15 Meter durch die Luft, rutschte 8 Meter über die Fahrbahn.“ Er verstarb noch an der Unfallstelle, der Pole wurde wenig später verhaftet. „Aufgrund seiner Fahrweise hat er den Tod billigend in Kauf genommen“, heißt es in der Mordanklage. Er hätte einen Menschen zur Verdeckung einer Straftat getötet.

Der Tatort in Lauchhammer. An dieser Stelle überholte der Pole ein unbeteiligtes Auto und fuhr den Polizisten auf der anderen Straßenseite tot

Der Tatort in Lauchhammer. An dieser Stelle überholte der Pole ein unbeteiligtes Auto und fuhr den Polizisten auf der anderen Straßenseite tot

Foto: Robert Michael/dpa

Mutter des getöteten Polizisten weinte

Doch nachdem Verteidiger Christoph Rühlmann (58) das Wort ergriff, wurde die Verhandlung nach nur 50 Minuten unterbrochen. Die Mutter des getöteten Polizisten, welche als Nebenklägerin anwesend war, weinte schmerzlich. Rühlmann zu BILD: „Ich habe großes Verständnis für Entsetzen, Trauer und Wut in der Bevölkerung und bei Hinterbliebenen, wenn ein junger und engagierter Polizist in Ausübung seines Dienstes als Verbrechensbekämpfer sein Leben verliert. Die Verteidigung hat aber im Rechtsstaat die Funktion, konsequent die Rechte des Beschuldigten wahrzunehmen.“

Verteidiger Christoph Rühlmann (58) erläutert BILD-Reporter Thomas Fischer (44) die Forderung nach Einstellung des Verfahrens

Verteidiger Christoph Rühlmann (58) erläutert BILD-Reporter Thomas Fischer (44) die Forderung nach Einstellung des Verfahrens

Foto: Dirk Sukow

Denn der Angeklagte ist aus Sicht des Verteidigers bereits verurteilt worden. Daher fordert er die „Einstellung des Verfahrens“. Eine unglaubliche Justizpanne steht im Raum. Denn im September war der Pole am Landgericht Hildesheim bereits zu fünf Jahren verurteilt worden.

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Das Gericht in Hildesheim bemerkte laut Verteidiger noch, dass die viel schwerere Mordanklage im Raum stand. Die Staatsanwaltschaft korrigierte anschließend die Anklage. Dennoch verurteilte ihn das Gericht für einen der beiden Autodiebstähle. Auch ein Urteil des Landgerichts Leipzig (3 Jahre und 3 Monate) wegen anderer geklauter Autos floss in das Urteil mit ein.

Rechtsanwalt Christoph Rühlmann (58): „Durch die rechtskräftige Verurteilung ist Strafklageverbrauch eingetreten.“ Die Planung, der Klau und die Flucht gehörten zusammen. Man könne für eine Straftat nicht mehrfach bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft konnte dazu nichts erwidern. Ankläger Meyer zu BILD: „Ich habe damit nicht gerechnet. Der Kollege, der das Verfahren vorbereitet hat, ist pensioniert.“

Vorsitzender Richter Frank Schollbach (60) spricht von einem „Problem“

Vorsitzender Richter Frank Schollbach (60) spricht von einem „Problem“

Foto: Dirk Sukow

Richter bemerkte „Problem“

Vorsitzender Richter Frank Schollbach (60) und die Kammer hätten das „Problem“ erkannt und sich damit auseinandergesetzt: „Nach der bisherigen Rechtsauffassung ist kein Straftatsverbrauch eingetreten.“ Bemerkenswert ist aber, wie er „bisherigen“ betonte. Der Richter weiter: „Die angeklagte Tat sei viele Stunden nach dem Diebstahl und viele Kilometer vom Diebstahlort entfernt geschehen. Der Diebstahl war vollendet, vielleicht nicht beendet. Der Tatentschluss des Angeklagten dürfte ein neuer gewesen sein.“

Der Verteidiger sagte BILD, dass er alles von mehreren Strafexperten prüfen ließ. Die Sache wäre eindeutig, und er werde notfalls bis vor das „Bundesverfassungsgericht“ ziehen.