Die Europäische Kommission kann nach eigenen Angaben derzeit weder die Zinskosten noch die Laufzeit der Anleihen genau beziffern, die sie zur Finanzierung der neuen Hilfskredite für die Ukraine begeben will. In der Kommission hieß es am Mittwoch nur, die Laufzeit werde sich nach dem normalen Mix richten, den die EU-Behörde immer anwende, wenn sie sich an den Finanzmärkten finanziere. Die EU-Anleihen haben in der Regel Laufzeiten zwischen sechs Monaten und 20 Jahren. Zu den Zinslasten hieß es, diese hingen von verschiedenen Faktoren ab, von der Dauer des Krieges in der Ukraine bis zur generellen Zinsentwicklung an den Finanzmärkten.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor einen Gesetzesvorschlag ihrer Behörde vorgelegt, nach dem die EU (ohne Beteiligung Ungarns, Tschechiens und der Slowakei) über gemeinsame Schulden einen zinslosen Hilfskredit an die Ukraine über 90 Milliarden Euro für dieses und das kommende Jahr finanziert. Diese faktische Finanzierung über Eurobonds hatten die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen im Dezember vereinbart.

Der Gesamtbetrag soll zu zwei Dritteln (60 Milliarden Euro) für die Finanzierung von Rüstungsausgaben und zu einem Drittel (30 Milliarden Euro) zur Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs des Landes genutzt werden. Von der Leyen betonte, dass die Auszahlung der Mittel an die Verwirklichung demokratischer und wirtschaftlicher Reformen sowie einen wirksamen Kampf gegen die Korruption geknüpft sei. Solche Bedingungen gelten ähnlich auch in Hilfsprogrammen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie seien „nicht verhandelbar“, sagte die Kommissionschefin.

Von der Leyen: Die Reparationsdarlehen sind vom Tisch

Die Staats- und Regierungschefs hatten im Dezember den ursprünglichen Plan von der Leyens verworfen, die in der EU – vor allem in Belgien – lagernden Guthaben der russischen Zentralbank für die Ukrainefinanzierung zu nutzen. Gegen diesen Plan eines „Reparationsdarlehens“, den ursprünglich auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vehement unterstützt hatte, waren politische und juristische Vorbehalte geäußert worden.

Die Kommissionschefin sagte am Mittwoch, die Reparationsdarlehen seien nicht vom Tisch. Russland habe unverändert – wie schon seit Beginn des Krieges in der Ukraine – keinen Zugriff auf die Guthaben. Das werde sich erst ändern, wenn Moskau Reparationen an Kiew geleistet habe, um die Schäden des Angriffs auf die Ukraine zu tilgen. Aus Sicht der EU-Staaten wichtiger ist die Regelung, dass die Ukraine den 90-Milliarden-Euro-Kredit nicht zurückzahlen muss, solange Russland keine Reparationen bezahlt hat. Letzteres gilt als unwahrscheinlich. Ob die EU am Ende „nur“ die Zinsen tragen oder auch den Kredit abschreiben muss, ist also offen.

Die Ukraine gilt im ersten Quartal noch als halbwegs finanziert, benötigt spätestens Anfang April aber frisches Geld. Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis sagte, die EU-Kommission könne die erste Kredittranche zu diesem Zeitpunkt auszahlen, wenn die beteiligten Gesetzgeber – das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten – den Gesetzesvorschlag bis Anfang März billigten. Er forderte die Institutionen zu zügigen Beratungen auf.

Ferber: finanzielle Unterstützung ein „Akt der Notwendigkeit“

Auch wenn nur 24 der 27 EU-Staaten zur Finanzierung des Kredits beitragen und die Schuldenaufnahme im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit dieser 24 Länder erfolgen soll, handelt es sich faktisch um gemeinsame Schulden, also Eurobonds. Diese hatte die EU schon zur Finanzierung des 2020 beschlossenen Corona-Aufbaufonds herangezogen. Damals war aber beschlossen worden, die Gemeinschaftsschulden sollten eine einmalige Ausnahme bleiben. Ein möglicher Kreditausfall wird zunächst aus dem EU-Haushalt abgesichert. Die 24 Staaten müssen an diesen auch für die Finanzierung der nicht von Kiew gezahlten Zinsen vorerst keine zusätzlichen Zahlungen leisten, solange im laufenden Finanzrahmen noch Spielraum ist. Dombrovskis regte für den neuen EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 ein speziell für die Zinszahlungen bestimmtes „Instrument“ an.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber lobte den Vorschlag. Die Unterstützung der Ukraine liege im sicherheitspolitischen Eigeninteresse der EU. Finanzielle Unterstützung sei ein „Akt der Notwendigkeit“. Die EU müsse aber aufpassen, „dass wir nicht Stück für Stück immer mehr Richtung Schuldenunion abdriften“. „Ausnahmen in Krisen dürfen nicht schleichend zur Regel werden. Wenn wir Solidarität mit der Ukraine nur durch neue Schulden erreichen, steht diese Unterstützung auf tönernen Füßen.“

Die Zinsbelastung der EU, die daraus resultiert, dass die Kredite an Kiew zinslos gewährt werden, taxiert die Kommission auf etwa 1,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Danach würden etwa drei bis vier Milliarden Euro jährlich fällig. Es ist aber sehr fraglich, dass die EU letztlich nur diese Summe tragen muss. Das gilt zum einen, weil eine Rückzahlung der Kredite durch die Ukraine nur unter wenig realistischen Bedingungen vorgesehen ist. Es gilt auch, weil der Finanzbedarf über 2027 noch unklar ist.