Die Politologin Ulrike Guérot zieht in ihrem Kündigungsstreit mit der Universität Bonn vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ihre Anwälte hätten Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, teilte ein Sprecher der Autorin mit. „Mit der Nichtzulassungsbeschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesarbeitsgericht die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zulässt“, hieß es dazu.