Kempten (Allgäu) – Schlechter Start ins neue Jahr für Nino De Angelo (62). Das Amtsgericht Kempten hat einen Strafbefehl gegen den Schlagerstar erlassen!
Das bestätigt die Behörde auf Anfrage des Senders RTL. Die Vorwürfe betreffen einen Verkehrsfall aus dem Juli 2025: Demnach soll der Musiker in einem Parkhaus ein Auto angefahren und eine Schranke beschädigt haben. Anschließend soll er sich vom Unfallort entfernt und sich einer Polizeikontrolle entzogen haben. Und dabei soll es sogar zu einer kleinen Verfolgungsjagd gekommen sein! „Der Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt“, so Richterin Katrin Eger laut RTL.

Am 10. Januar 2026 trat Nino de Angelo zusammen mit Marina Marx (35) bei „Schlagerchampions – Das große Fest der Besten“ im TV auf
Foto: Eventpress
BILD hatte im Juli darüber berichtet, dass es sich bei dem namentlich zunächst nicht genannten Unfalllenker um Nino de Angelo handelte. Die Polizei bestätigte BILD damals, dass der Fahrer 61 Jahre alt und eine Person des öffentlichen Interesses ist. In der regionalen „Allgäuer Zeitung“ werden die Beamten deutlicher: Es sei eine Person „aus der Musikbranche“.
Laut Polizeibericht krachte der Fahrer eines dunkelgrünen Dodge Charger RT am 9. Juli gegen 17.45 Uhr im Kronenparkhaus in Kempten beim Ausparken gegen ein anderes Auto. Statt sich um den Schaden zu kümmern, fuhr er weiter, riss auch eine Kabelleitung und eine Schranke mit. Sachschaden: rund 3500 Euro. Zeugen alarmierten die Polizei.
Nino de Angelo droht Bewährungsstrafe
Auf BILD-Anfrage wollte de Angelo vergangenen Sommer den Vorwurf nicht kommentieren. Sein Rechtsanwalt Achim Ziegler zu BILD: „Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten.“
Für die Taten hat die Staatsanwaltschaft jetzt laut RTL bei Gericht die Festsetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragt. Der Strafbefehl ist bisher nicht rechtskräftig. Der Schlagerstar hat jetzt zwei Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Anfrage zum Strafbefehl ließ der Sänger gegenüber dem Kölner Sender unbeantwortet.