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Die Supermarkt-Kette Feneberg ist insolvent. Ein Schutzschirmverfahren soll dem Unternehmen wieder auf die Beine helfen. Das sollten Kunden jetzt wissen.

Kempten – Die Allgäuer Supermarkt-Kette Feneberg steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Familienunternehmen mit über 70 Filialen hat beim Amtsgericht Kempten ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das hat nicht nur für die rund 3000 Mitarbeiter Folgen, sondern auch für zahlreiche Kunden.

Die „Stille Stunde“ in manch österreichischem Supermarkt soll reizempfindliche Kunden vor einer Reizüberflutung bewahren (Symbolbild). 
Die in Bayern und Baden-Württemberg weitverbreitete Supermarktkette Feneberg möchte sich mit einem Schutzschirmverfahren sanieren. (Symbolbild) © IMAGO/Martin Wagner

Alle Gutscheinkarten und Gutscheine können ab sofort nicht mehr eingelöst werden, wie das Unternehmen auf seiner Webseite bestätigt. Betroffen sind auch die beliebten Erlebnisgutscheine aus dem VonHier-Bonusprogramm. Wer noch Feneberg-Gutscheine besitzt, muss diese vorerst als wertlos betrachten.

Supermarkt-Kette will weitermachen – doch Gutscheine sind vorerst wertlos

Immerhin können Kunden weiterhin normal einkaufen. „Die Versorgung der Kundinnen und Kunden in den Märkten ist sichergestellt. Ebenso sind die Lohnzahlungen der Mitarbeiter gesichert und der Geschäftsbetrieb für die geplante Sanierung durchfinanziert“, erläutert Jochen Sedlitz von der Kanzlei Grub Brugger gegenüber der Südwest Presse (SWP).

Die Insolvenz kommt nicht überraschend. Laut SWP kämpfte das Unternehmen schon länger mit Verlusten, strukturellen Defiziten im Filialnetz, hohen Pensionsverpflichtungen sowie den Folgen der Insolvenz der ehemaligen Tochtergesellschaft Allgäu Fresh Foods. Die Kette schloss die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre mit Verlusten im zweistelligen Millionenbereich ab.

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„Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich nachhaltig neu aufzustellen – bei laufendem Geschäftsbetrieb“, erklärte das Allgäuer Familienunternehmen, wie t-online.de berichtet. Allerdings werden nicht alle der mehr als 70 Standorte im Allgäu, in Oberschwaben, Schwaben und der Bodenseeregion überleben. Dauerhaft unwirtschaftliche Filialen werden kritisch bewertet.

Feneberg ist nicht der erste Einzelhändler, der Kunden mit wertlosen Gutscheinen zurücklässt. Bei Insolvenzverfahren haben Verbraucher grundsätzlich das Recht, ihre Forderungen aus Gutscheinen zur Insolvenztabelle anzumelden, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Die Chancen auf eine Rückzahlung sind jedoch meist gering, da die Insolvenzmasse oft nicht ausreicht. Experten raten daher, Gutscheine zeitnah einzulösen und nicht lange aufzubewahren. 2025 gab es in Deutschland so einige Insolvenzen – Experten sind besorgt. (Quellen: Feneberg, Südwest Presse, t-online.de, Verbraucherzentrale) (sp)

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