„Ich bin davon ausgegangen, dass ich spritzen darf.“ Das sagt am Mittwoch (14.) ein Heilpraktiker (58) mit eigener Praxis in Bochum vor dem Landgericht. Dort wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, über viele Monate hinweg Patientinnen das verschreibungspflichtige Anti-Falten-Mittel Botox gespritzt zu haben, obwohl er dazu gar keine Erlaubnis gehabt habe. Als Heilpraktiker habe er dafür nicht die erforderliche ärztliche Verordnung besessen.
Spritzen in die Stirn, die Lippe und an andere Stellen des Gesichts
Das weist der Angeklagte aber zurück. Es sei ihm, erklärt der Bochumer vor der 7. Strafkammer, „durchaus erlaubt“ gewesen, „Botox zu verabreichen“; das habe man ihm auf einer Fortbildung gesagt. Nur die direkte Beschaffung sei für ihn verboten. Aber auch das soll er regelmäßig getan haben. Laut Anklage soll er das Medikament zur Glättung der Haut zwischen August 2020 und 2022 bei einer Wittener Apotheke eingekauft und es später bei mindestens sieben Patientinnen angewandt haben: mit Spritzen in die Stirn, in die Lippe und an anderen Stellen des Gesichts. In der Anklage ist von zwölf Fällen die Rede.
Ihm sei auch bewusst gewesen, dass er das nicht gedurft habe, meint die Staatsanwaltschaft. Und er habe die Patientinnen auch nicht darüber aufgeklärt. „Hätten die Zeuginnen das gewusst, hätten sie nicht eingewilligt“, sagt Oberstaatsanwalt Paul Jansen. Zu Schaden soll durch die Injektionen aber niemand gekommen sein.
Angeklagter Heilpraktiker: Schon mehr als 60.000 Injektionen verabreicht
Der Angeklagte tritt im Prozess mit breiter Brust auf. In seiner langjährigen Tätigkeit als Heilpraktiker habe er mehr als 60.000 Injektionen verabreicht, unter anderem etwa das Anti-Falten-Mittel Hyaluron und sogenannte Fettwegspritzen. Nie sei jemand verletzt worden. „Meine Kundinnen vertrauen mir.“ Er sei „ein bundesweit gefragter Kollege“ und habe 250 Heilpraktiker für Schönheitsbehandlungen ausgebildet. „Ich liebe diesen Beruf.“
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In dem Tatkomplex gab es bereits ein Strafurteil. Eine pharmazeutisch-technische Assistentin (42), die in jener Wittener Apotheke gearbeitet und in 26 Fällen dem Angeklagten das Botox verkauft hatte, wurde im Oktober 2024 zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil erging wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, aber auch wegen veruntreuender Unterschlagung: Die Apotheken-Mitarbeiterin hatte das Geld, das der Heilpraktiker für das Botox bezahlte, erst in die Kasse gelegt, dann aber wieder herausgenommen und in die eigene Tasche gesteckt. Beute: 93.000 Euro. Den Betrag zahlt die Täterin zurzeit in 300-Euro-Raten an die Apotheke zurück.
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Ans Licht kam die ganze Sache nach einer anonymen Anzeige wegen des verbotenen Botox-Verkaufs; dahinter steckt angeblich ein Verwandter des Heilpraktikers. Die 42-Jährige habe eine „rigorose Beichte abgelegt“, wie die zuständige Amtsapothekerin (61) den Richtern sagte. Sie war die Aufsichtsbeamtin in dem Fall.
Eine Behandlung soll 120 Euro gekostet haben
Wie diese Zeugin berichtet, habe die damalige Apothekerin gesagt, dass sie sich von dem Heilpraktiker „unter Druck gesetzt“ gefühlt habe. Das wurde im Prozess aber nicht konkret erläutert.
120 Euro soll eine Botox-Behandlung gekostet haben, deutlich weniger als bei einem Arzt. Der Angeklagte hat dafür eine Erklärung: „Weil ich nicht so gierig bin.“
Vorgeworfen werden dem Heilpraktiker der Verstoß gegen das Arzneimittel- und Heilpraktikergesetz sowie gefährliche Körperverletzung. Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstage bis 11. Februar anberaumt.