Seinen Humor hat er noch nicht verloren, nach sechs Tagen in einer ungeheizten Wohnung bei rund 13 Grad Celsius drohte dieser jedoch einzufrieren. „Wir tragen warme Socken und so Babystrampler für Erwachsene, Jumpsuits nennt man die, glaube ich“, sagt der Notfallsanitäter Jehoschua Philipp und lacht. Vom Dreikönigstag auf den 7. Januar fiel in dem Vierparteienhaus an der Föhrichstraße 40 in Feuerbach in der Nacht die Gaszentralheizung aus. Die Mieterinnen und Mieter meldeten dies umgehend der Vermieterin, der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG).
Doch die Reparatur wurde nicht ganz so umgehend erledigt. Rund sechs Tage lang, bis zum Nachmittag des 12. Januar, saßen die Mieterinnen und Mieter im Kalten, bei eisigen Temperaturen draußen – und inzwischen auch drinnen. Am 8. Januar wurden ihnen pro Haushalt je zwei kleine elektrische Heizgeneratoren von der SWSG zur Verfügung gestellt. „Die durch den Einsatz der Geräte entstehenden Mehrkosten beim Stromverbrauch werden den betroffenen Mieterinnen und Mietern selbstverständlich erstattet“, heißt es dazu von Seiten der SWSG.
Im Erdgeschoss war es wegen des unbeheizten Kellers besonders kalt
Doch die beiden Generatoren hätten bei weitem nicht ausgereicht, sagt Philipp. Er und sein Partner hätten sich zusätzlich noch Heizstrahler kaufen müssen, um über die Runden zu kommen. Vor diesen hätte es sich dann auch der Hund der beiden gemütlich gemacht, ein Podenco namens Carlo, der kein Unterfell hat. „Es war schon richtig eisig“, sagt Philipp.
Der Mieterin der Erdgeschosswohnung sei er in der Zeit einmal im Treppenhaus über den Weg gelaufen. Sie habe geweint. Bei ihr und ihrem Mann sei es besonders kalt gewesen in dieser Zeit, denn der unbeheizte Keller liegt unter ihrer Wohnung. Ob das auch der oder ein Grund für den massiven Schimmelbefall in ihrer Wohnung ist, steht nicht fest. „Meine Nachbarn berichten, dass sie den Schimmelbefall bereits unzählige Male gemeldet haben. Ebenso wurden defekte Heizkörperthermostate angezeigt, die eine Regulierung der Heizung unmöglich machen. Trotz wiederholter Meldungen scheinen diese Mängel bislang nicht behoben worden zu sein“, sagt Philipp.
Die SWSG stellt die Sache anders dar: „Am 12. Januar erwähnte eine Mieterin im Gespräch mit dem Objektbetreuer der SWSG, dass die Decke ihrer Küche nass sei. Daraufhin haben wir umgehend eine Leckortungsfirma beauftragt und veranlassen die weiteren Schritte. Eine Meldung über Schimmelbefall lag uns zuvor nicht vor.“
In Sachen kaputter Heizung brauchten die Anwohner jedenfalls Geduld: Anscheinend, so habe es von Seiten der SWSG irgendwann geheißen, fehle ein Teil für die Reparatur der Heizung, welches erst bestellt werden müsse. Die Pressesprecherin, Saskia Bodemer-Stachelski, sagt dazu: „Der Heizungsausfall in der Föhrichstraße wurde am 7. Januar gemeldet. Die SWSG hat umgehend die entsprechende Fachfirma beauftragt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Handwerksfirma stellte fest, dass das Gebläse der Heizungsanlage defekt war und ausgetauscht werden musste.“
Solche Generatoren stellte die SWSG den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung. Foto: Lichtgut/Stefanie Bacher
Seit dem 12. Januar funktioniert die Heizung nun wieder. Doch die Mieterinnen und Mieter haben generell die Nase voll. Denn bereits im Zeitraum vom 4. bis 9. Dezember vergangenen Jahres bestand laut Philipp eine vergleichbare Situation, in der die Heizungsanlage ebenfalls komplett ausgefallen war. Die SWSG bestätigt das: Bei dem „Heizungsausfall Anfang Dezember 2025 stellte die durch die SWSG beauftragte Handwerksfirma eine Störung der Anlage fest, die durch eine Reparatur am Brenner behoben werden konnte“. Philipp ist noch immer erzürnt: „In diesem Zeitraum saßen wir Mieter in ungeheizten Wohnungen. Seitens der SWSG wurden damals keine Radiatoren bereitgestellt, mit der Begründung, es handle sich ‚noch nicht um den Winter’“, sagt er.
Generell ist laut Aussage von Philipp fast jeden Winter etwas mit der Heizung. Das will die SWSG indes nicht anerkennen: „Wir können nicht bestätigen, dass es sich bei dieser Anlage um eine besonders störanfällige Heizanlage handelt. Im Falle eines Ausfalls reagiert die SWSG – wie bereits geschildert – stets umgehend und veranlasst die notwendigen Reparaturen.“
Dafür verspricht sie den Mieterinnen und Mietern für „die Heizungsausfälle im Dezember sowie im Januar eine angemessene Mietminderung“. Eine solche hat Philipp sowieso schon in einem Schreiben eingefordert: „Für die Dauer des vollständigen Heizungsausfalls mindern wir die Bruttomiete um 100 Prozent.“
Matthias Bauer, zuständig für Bauen, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, bestätigt, dass eine Mietminderung von 75 bis 100 Prozent gerechtfertigt sein kann. Dabei komme es immer auf den Einzelfall an. „Je gravierender der Mangel, umso höher die Minderung. So kann bei einem vollständigen Heizungsausfall bei Minusgraden eine Mietminderung zwischen 75 und 100 Prozent gerechtfertigt sein, da die Wohnung praktisch nicht bewohnbar ist.“ Die Mieterinnen und Mieter sollten die Lage dokumentieren: Also aufzeichnen, wie hoch die Temperaturen am Morgen, mittags und in der Nacht sind.
Da sich noch andere Leser bei unserer Zeitung gemeldet haben, deren Heizung über Tage nicht ging, gibt Bauer noch weitere Tipps für Betroffene. Der Ausfall der Heizung im Winter ist ihm zufolge ein schwerwiegender Mangel. „Nach der Rechtsprechung gilt, dass es während der Heizperiode, die in der Regel vom 1. Oktober bis Ende April angenommen wird, möglich sein muss, zwischen 6 und 23 Uhr die Wohnräume auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius zu heizen. Zwischen 23 und 6 Uhr müssen 18 Grad Celsius erreicht werden können“, sagt er.
Mieterinnen und Mieter sollten unverzüglich den Vermieter darüber in Kenntnis setzen – und zwar schriftlich. Sie sollten Abhilfe verlangen – am besten unter Fristsetzung. „Die Lage ist ernst, es drohen gesundheitliche Folgen, wenn etwa ein Säugling oder ältere und kranke Menschen in den Mietwohnungen wohnen“, sagt Bauer. Gleichzeitig sei eine Mietminderung anzukündigen. Bleibt der Vermieter untätig, können Mieter eine letzte Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist selbst einen Heizungsinstallateur beauftragen (Eigenvornahme). Die Kosten dafür muss der Vermieter tragen. Zudem sei der Vermieter verpflichtet, Maßnahmen zu treffen. Zum Beispiel habe er auch den Mehrstromverbrauch beim Einsatz von Heizlüftern zu zahlen.
„Wir sollen Miete zahlen, aber Mängelmeldungen bleiben unbeachtet“
Philipp hat auch den schriftlichen Beschwerdeweg gewählt, nicht zuletzt, weil es inzwischen unmöglich sei, die SWSG telefonisch zu erreichen. „Das geht alles über eine Hotline, die das Anliegen dann an die SWSG weitergibt. Von der SWSG selbst bekommt man aber nie jemanden zu sprechen.“ Er ist merklich frustriert: „Zusammenfassend entsteht bei uns der Eindruck, dass Mieter der SWSG zwar zur pünktlichen Mietzahlung verpflichtet sind, berechtigte Mängelanzeigen jedoch weitgehend unbeachtet bleiben“, sagt Philipp.
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