15.01.2026 – 09:00
Bremen (ots)
Der Zoll hat am Samstag, 10. Januar 2026 am Bremer Flughafen bei der
Kontrolle eines aus dem Libanon einreisenden 27-jährigen Mannes 4 kg
Wasserpfeifentabak in dessen Reisegepäck aufgefunden. Der Reisende hatte zunächst die Zöllner noch vor der Zollkontrolle
angesprochen und 1 kg Wasserpfeifentabak vorgezeigt und angemeldet.
Nach Abzug seiner Reisefreimenge für Tabak in Höhe von 250 Gramm
wurde der angemeldete Wasserpfeifentabak sodann in Höhe von rund
37,00 Euro versteuert.
Die Zöllner gaben sich jedoch mit der freiwillig angezeigten Ware
nicht zufrieden und warfen noch einen Blick in das Reisegepäck des
Mannes. Unter einer Lage Kleidung und in Keksdosen versteckt kamen
weitere 4 kg Wasserpfeifentabak zum Vorschein.“Das Reisende beim Zoll nur einen Teil ihrer mitgeführten Waren
anmelden, um durch scheinbar vorbildliches Verhalten einer
Zollkontrolle zu entgehen, kommt gar nicht so selten vor“, erläutert
Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt
fort: „Natürlich müssen aber alle mitgeführten Waren angemeldet
werden. Dann sind lediglich die fälligen Einfuhrsteuern zu zahlen,
ansonsten werden Zuschläge erhoben oder sogar Steuerstrafverfahren
eingeleitet.“
Im vorliegenden Fall wurden für den nicht angemeldeten
Wasserpfeifentabak Einfuhrsteuern in Höhe von rund 350,00 Euro
berechnet und noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eröffnet.Zusatzinformationen:
Reisenden können sich auf der Internetseite zoll.de ausführlich über
steuerfreie Einfuhren sowie über die Förmlichkeiten und
Einschränkungen bei der Wareneinfuhr in die EU informieren.
Im Zweifelsfall sollten alle mitgebrachten Waren im roten Kanal beim
Zoll angemeldet werden. Die Reisefreimenge wird bei Vorliegen der
Voraussetzungen auch hier gewährt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 1026
E-Mail: volker.vonmaurich@zoll.bund.de
www.zoll.de
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