Ein Reisender versuchte am Bremer Flughafen, vier Kilogramm Tabak per Teildeklaration zu schmuggeln. Die Zollfahnder entdeckten die Ware und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein.

Ein Reisender versuchte am Bremer Flughafen, vier Kilogramm Wasserpfeifentabak in Lebensmittelverpackungen zu schmuggeln. Die Zöllner durchschauten die Taktik der Teildeklaration und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein.

Bremen – Der Versuch ist alt, die Methode kreativ: Ein 27-Jähriger wollte am vergangenen Samstag am Bremer Flughafen vier Kilogramm Wasserpfeifentabak einführen – einen Teil deklarierte er, den Rest versteckte er in Keksdosen. Die Beamten des Hauptzollamts Bremen ließen sich nicht täuschen. Sie entdeckten den Schmuggel und beschlagnahmten die Ware. Für den Reisenden aus dem Libanon dürfte der Vorfall teuer werden.

Die Falle der Teildeklaration

Der Mann landete am 10. Januar mit einem Flug aus dem Libanon in Bremen. Im Zollbereich gab er zunächst kooperativ einen Kilo Wasserpfeifentabak an. Diese Menge übersteigt bereits das zollfreie Kontingent von 250 Gramm für Reisende aus Nicht-EU-Ländern. Die Zahlung der Abgaben für dieses Kilo schien jedoch nur ein Ablenkungsmanöver zu sein.

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Bei der anschließenden gründlichen Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Fahnder weitere drei Kilogramm des Tabaks. Versteckt war die Ware in Dosen, die eigentlich für Kekse gedacht sind. Diese Tarnung sollte offenbar Röntgenkontrollen und visuelle Inspektionen behindern. Die Zöllner durchschauten den Trick jedoch. Sie leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Versuchs ein, die versteckten drei Kilogramm zu schmuggeln.

Hohe Steuernachzahlung und Strafen drohen

Insgesamt hatte der Reisende das 16-fache seines zollfreien Kontingents dabei. Die Beamten zogen die erlaubten 250 Gramm ab. Für die verbleibenden 3,75 Kilogramm muss der 27-Jährige nun Einfuhrzölle und Tabaksteuer nachträglich entrichten. Zusätzlich beschlagnahmten die Behörden den in den Keksdosen versteckten Tabak. Es drohen hohe Nachzahlungen und mögliche Geldstrafen.

„Teilgeständnisse befreien Reisende nicht von gründlichen Kontrollen“, machte das Hauptzollamt deutlich. Der Fall zeigt, dass die Taktik, mit einer kleineren deklarierten Menge das Misstrauen der Beamten zu zerstreuen, ein riskantes Spiel ist. Die Zöllner sind auf solche Muster geschult.

Bremer Zoll im Kampf gegen den Schwarzmarkt

Der Flughafenfund ist kein Einzelfall. Das Hauptzollamt Bremen verzeichnet seit Monaten eine hohe Aktivität im Kampf gegen den illegalen Tabakhandel. Ende November 2025 schlugen die Fahnder bei einem Großhändler zu, der Kioske und Tankstellen in Bremen belieferte. Sie beschlagnahmten 92 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, tausende illegale E-Zigaretten und verbotene Nikotinbeutel. Der Steuerschaden wurde auf rund 137.000 Euro beziffert.

Mitte Dezember folgte ein weiterer Schlag: Weitere 50 Kilogramm illegaler Wasserpfeifentabak wurden sichergestellt. „Der illegale Handel mit Wasserpfeifentabak und nicht konformen Vaping-Produkten ist ein Schwerpunkt unserer Ermittlungen“, sagte Sprecher Jens Pietsch bereits. Die Behörden sehen hier eine gefährliche Mischung aus Steuerhinterziehung und Gesundheitsrisiken durch ungeprüfte Produkte.

Warum der Schmuggel lukrativ bleibt

Hinter den Schmuggelversuchen steht eine einfache Rechnung: In Ländern wie dem Libanon oder der Türkei ist Wasserpfeifentabak deutlich günstiger als in Deutschland, wo hohe Tabaksteuern den Preis treiben. Diese Preisdifferenz macht den Schwarzmarkt trotz aller Kontrollen lukrativ.

Die Methode der Keksdosen zeigt zudem, wie sich Schmuggler an Standardkontrollen anpassen. Sie setzen nicht mehr nur auf versteckte Verstecke im Gepäck, sondern auf psychologische Tricks wie die Teildeklaration. Für die Zöllner gewinnt daher die Verhaltensanalyse neben der technischen Überprüfung immer mehr an Bedeutung. Der Blick auf das verdächtige Muster ist oft der erste Schritt zum Fund.

Verschärfte Kontrollen für 2026 angekündigt

Reisende und Importeure müssen sich auf weiterhin strenge Kontrollen an den Grenzübergängen einstellen. Das Hauptzollamt Bremen hat signalisiert, den Druck auf illegale Tabaknetzwerke auch 2026 hochzuhalten. Die Einbeziehung von E-Zigaretten-Liquids in das Tabaksteuergesetz hat das Aufgabengebiet der Zöllner zusätzlich erweitert.

Für den 27-jährigen Reisenden beginnt nun ein kostspieliges Verfahren. Für die Öffentlichkeit bleibt die Erkenntnis: Der Versuch, den Zoll zu täuschen, ist ein hohes Risiko, das sich selten auszahlt. Die einzige sichere Methode ist die wahrheitsgemäße Deklaration aller Waren, die die Freimengen überschreiten. Alles andere führt direkt zur Beschlagnahmung und möglicher Strafverfolgung.

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