Standdatum: 15. Januar 2026.

Die leere Anklagebank im Landgericht Bremen zu Beginn eines Prozesses gegen einen Mann wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Heute blieb die Anklagebank leer. Am 2. Februar ist der nächste Anlauf für den Prozess.

Bild: dpa | Focke Strangmann

Weil der Angeklagte nicht vor Gericht erschien, verschiebt sich der Verhandlungsbeginn. Der 45-Jährige soll seine Partnerin und deren Töchter über Jahre von der Umwelt isoliert haben.

Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin legte der Mann ein ärztliches Attest über seine Verhandlungsunfähigkeit vor. Den Angaben zufolge erkennt das Gericht dies nicht an und will einen Sachverständigen zur Begutachtung des Angeklagten beauftragen. Sollte dieser zum Ergebnis kommen, dass der Mann doch verhandlungsfähig ist, soll es am 2. Februar weitergehen.

Die Vertreterin der Nebenklage, die die Opferfamilie vertritt, kündigte zudem an, die Öffentlichkeit vom Prozess ausschließen zu wollen, um die Opfer zu schützen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, muss das Gericht entscheiden.

Mutter und Töchter sollen sechs Jahre gequält worden sein

Der Angeklagte soll die zwei Mädchen glauben gelassen haben, die Drogenmafia sei hinter ihnen her und sie wären im Zeugenschutzprogramm. Er arbeite für das Bundeskriminalamt. Sechs Jahre lang soll das nach Angaben der Staatsanwaltschaft so gegangen sein – von 2013 bis 2019.

Angeklagter soll Kinder eingesperrt haben

Der Mann soll die Mädchen wiederholt für längere Zeit in ihrem Zimmer eingeschlossen und ihnen eingeredet haben, sie litten an gefährlichen und ansteckenden Krankheiten. Statt Zugang zu einer Toilette sollen die beiden nur einen Eimer in ihr Zimmer bekommen haben.

Einer der Töchter soll der Angeklagte auch etwas injiziert haben – angeblich, um sie zu therapieren. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Auch seiner Freundin hat der 45-Jährige Leid zugefügt. Demnach suggerierte er ihr mit Hilfe falscher Dokumente, dass sie Krebs habe. Auch ihr soll er etwas gespritzt haben.

Fünf Jahre Haft möglich

Der Angeklagte sitzt nicht in Untersuchungshaft. Laut Gericht besteht keine Fluchtgefahr. Im Falle einer Verurteilung drohe dem Mann eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren, sollten keine Minderungsgründe vorliegen.

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Quelle: Radio Bremen