Streit vor Gericht
Stadt knickt gegenüber Podolskis Fast-Food-Kette ein
Aktualisiert am 15.01.2026 – 15:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Lukas Podolski bei einer Pressekonfernez (Archivfoto): Im Rheinland werben zahlreiche Lokale mit seinem Namen. (Quelle: IMAGO/LUKASZ JURGA/ARENA AKCJI/imago)
Worüber dürfen Lebensmittelkontrolleure online berichten? Darüber war ein Streit zwischen der Stadt und der Podolski-Kette entstanden. Nun gibt es ein Ergebnis.
Rund einen Monat nach dem Beginn eines Rechtsstreits zwischen dem Fast-Food-Franchise der FC-Ikone Lukas Podolski und der Stadt Köln zeichnet sich eine Niederlage der Stadtverwaltung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster ab.
Die MD-LP Gastronomie GmbH, die die FC-Legende gemeinsam mit einem Gastronomen betreibt, war Anfang Dezember gerichtlich gegen die Stadt Köln wegen eines Berichts auf dem Portal „Lebensmitteltransparenz.nrw“ vorgegangen.
In dieser Woche teilte ein Sprecher des OVG der Kölner Lokalredaktion von t-online mit, dass die Kölner Stadtverwaltung in dem Rechtsstreit nun klein beigibt. Die Behörde erklärte demnach vor dem Gericht in Münster, dass sie aufgrund der Schließung der betroffenen Kalker Filiale von einer Veröffentlichung der Verstöße absehen wird.
Der Bericht über die mutmaßlichen Mängel in der Lahmacun-Bude an der Kalker Hauptstraße war erst nach deren Schließung, bereits Anfang November, veröffentlicht worden. Darauf stützte sich auch die MD-LP Gastronomie GmbH vor dem OVG.
Die Stadt Köln sah wegen der Schließung von einer Veröffentlichung der Verstöße ab, so der Gerichtssprecher. Dadurch, dass es die Filiale ja nicht mehr gebe, müsse über mögliche Mängel dort auch nicht mehr informiert werden, so die Auffassung der Behörde laut dem OVG-Sprecher. Dabei kann auf „Lebensmitteltransparenz.nrw“ durchaus auch über die Mängel in mittlerweile geschlossenen Lokalen berichtet werden.
Jetzt bleibt es in Münster bei Formalien: Das OVG wartet auf eine „verfahrensbeendende Erklärung“ der Fast-Food-Firma. Die Stadt Köln wollte sich auf Anfrage der Kölner Lokalredaktion von t-online in dieser Woche nicht zu dem Fall äußern. Es handle sich schließlich noch um ein laufendes Verfahren, so eine Sprecherin.
Vor dem Kölner Verwaltungsgericht war die Döner-Kette mit einem Eilverfahren zunächst noch gescheitert, deshalb war man vor das OVG in Münster gezogen.
