Facebook und Instagram: Nutzern steht Entschädigung zu | ndr.de

Ein Handy mit den Apps Facebook, Threads und Instagram

Stand: 15.01.2026 16:17 Uhr

Bis zu 750 Euro für das unrechtmäßige Tracken von Nutzerdaten: Wie ihr euch der Sammelklage vom Verbraucherschutzverein kostenlos anschließt, erklären wir euch hier.

Mehr als 50 Millionen Menschen in Deutschland sollen laut einer Schätzung der Stiftung Warentest von der Datensammlung betroffen sein. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Sammelklage beim Bundesamt für Justiz eröffnet, bei der ihr euch als Nutzer kostenlos beteiligen könnt.

Meta weiß, welche Websites ihr im Internet besucht — und das auch außerhalb von Facebook und Instagram. Die Datensammlung von Meta reicht von Online-Apotheken über Dating-Portale bis hin zu Nachrichtenseiten: Die Meta-Business-Tools übertragen Daten von Millionen Websites direkt an den Konzern. Auch dann, wenn ihr ausgeloggt seid oder das Tracking blockiert habt.

Erstmals hat ein Oberlandesgericht jetzt entschieden, dass das von Meta rechtswidrig ist und den Nutzerinnen und Nutzern eine Entschädigung von 250 bis 750 Euro zusteht. Die Richter des Oberlandesgerichts München bestätigen damit rund 500 frühere Urteile von Landgerichten.

Meta wird voraussichtlich in Revision gehen — in diesem Fall würde dann der Bundesgerichtshof final entscheiden. Das bedeutet, dass der Prozess noch Jahre andauern kann.

Die Rechtsexperten von Stiftung Warentest gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigen wird. Die entgültige Höhe der Entschädigungssumme sei aber offen. Den Experten zufolge könnte diese angesichts der Menge und Sensibilität der gesammelten Daten auch deutlich höher ausfallen als die bisher zugesprochenen 250 bis 750 Euro.

Ihr wollt euch der Sammelklage anschließen? Geht auf die Website des Bundesjutizamtes und scrollt zur Anmeldung:

  • Füllt die Punkte I., II. und III. aus.
  • Lasst Punkt IV. leer, wenn ihr keinen rechtlichen Vertreter bennen wollt.
  • Lasst Punkt V. vorausgefüllt stehen.
  • Bei Punkt VI. könnt ihr die untenstehende Formulierung eintragen.
  • Punkt VII. könnt ihr freilassen.

Für den Punkt VI. des Formulars des Bundesamtes für Justiz schlägt Stiftung Warentest folgende Formulierung vor:

Ich benutze Facebook seit ungefähr (zum Beispiel) zwei Jahren und melde mich mit meine@facebook-email.adresse an. Ich benutze Instagram unter dem Akronym Mein.Instagram-Name seit ungefähr (zum Beispiel) einem Jahr und melde mich mit meine@instagram-email.adresse an. Soweit Meta seither Daten über meine Besuche auf Drittseiten erhebt, speichert und/oder verarbeitet, fordere ich Schadenersatz.

Ihr braucht keine Rechtschutzversicherung, um bei der Sammelklage mitmachen zu können. Und: Auch Minderjährige können teilnehmen — mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

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