Bremen – Ein ungewöhnlicher Fund sorgte am 28.04.2025 um 17.05 Uhr am Bremer Flughafen für Aufsehen.

Bei der Kontrolle eines Passagiers entdeckten Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck eine vermeintliche Gewehrpatrone. Die hinzugezogene Bundespolizei stellte fest, dass es sich um eine umgebaute, unbrauchbare Patrone handelte, die als Schlüsselanhänger diente.

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Dem 40-jährigen Bremer war offenbar nicht bewusst, dass dieser Schlüsselanhänger Probleme verursachen könnte. Auch wenn die Patrone keine Treibladung mehr hatte, durfte sie nicht im Handgepäck transportiert werden, da sie wie echte Munition wirkte.

Die Bundespolizei betont, dass nicht nur echte Waffen oder Munition, sondern auch täuschend echt aussehende Dekorationsobjekte im Handgepäck verboten sind. Solche Gegenstände können zu längeren Sicherheitskontrollen führen und im schlimmsten Fall den Flug verpassen lassen.

Der betroffene Reisende hatte Glück: Sein Flug nach Istanbul war nicht in Gefahr, obwohl die Bundespolizei den Schlüsselanhänger sicherstellte. Dennoch droht ihm ein Bußgeld, da das Mitführen solcher Gegenstände im Sicherheitsbereich des Flughafens als Ordnungswidrigkeit gilt.

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.