Infografik

Standdatum: 15. Januar 2026.

Autorinnen und Autoren:
Alexander Schnackenburg

Auf einem Smartphone wurde die Website der Bundesagentur für Arbeit mit dem Navigationspunkt Bürgergeld online beantragen aufgerufen. Dahinter wurde auf einem Laptop ein Video der Arbeitsagentur mit Informationen zum Bürgergeld aufgerufen.

Der Bundestag beschäftigt sich mit Änderungen beim Bürgergeld. (Symbolbild)

Bild: Imago | Hanno Bode

Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über die Bürgergeld-Reform. In Bremen betreffen die geplanten Änderungen jeden siebten Einwohner – auch Kinder sowie Menschen, die arbeiten oder Angehörige pflegen.

Mitte Dezember hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf den Weg gebracht. Aus dem heutigen Bürgergeld soll die Grundsicherung werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) möchte wenigstens zehn Prozent beim Bürgergeld einsparen – das wären mehr als vier Milliarden Euro pro Jahr. Geplant ist unter anderem, dass die Grundsicherung gestrichen wird, wenn Bezieher nicht erreichbar sind: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen.

Im Land Bremen erhalten besonders viele Menschen Bürgergeld: jeder siebte Einwohner, darunter 34.000 Kinder. Sie leben in knapp 50.000 „Bedarfsgemeinschaften“. Das sind Familien, Patchwork-Familien und andere Lebensgemeinschaften. Wer steckt hinter den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit?

Wer wirklich Bürgergeld bekommt

In der Debatte ums Bürgergeld werden immer wieder Begriffe vermischt, darunter Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger. Tatsächlich gibt es viele Arbeitslose, die kein Bürgergeld erhalten und Bürgergeld-Empfänger, die arbeiten.

Im Land Bremen sind etwa 36.000 erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger nicht arbeitslos – mehr als die Hälfte der rund 77.000 erwerbsfähigen Bremer Bürgergeld-Empfänger. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Studentinnen und Studenten, Alleinerziehende und pflegende Angehörige. Es sind auch Menschen darunter, die längerfristig krankgeschrieben sind oder auch Personen, die zwar arbeiten, deren Einkünfte aber so gering sind, dass sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind.

Nicht arbeitslose erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger im Land Bremen

Hier können Sie sich externe Inhalte (Text, Bild, Video…) von Datawrapper anzeigen lassen

Stimmen Sie zu, stellt Ihr Browser eine Verbindung mit dem Anbieter her.
Mehr Infos zum Thema Datenschutz.

Ein verbreitetes Vorurteil ist, dass es sich bei arbeitslosen Bürgergeld-Empfängern überwiegend um Langzeitarbeitslose handelt, also um Personen, die bereits seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet sind. Tatsächlich macht diese Gruppe nur etwa die Hälfte der rund 31.000 arbeitslosen Bürgergeld-Empfänger im Land Bremen aus. Zur zweiten Hälfte zählen etwa Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige oder Freiberufler. Etwa zwei Drittel der arbeitslosen Bürgergeld-Empfänger im Land Bremen sind zwischen 25 und 55 Jahre alt.

Arbeitslose erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger im Land Bremen

Hier können Sie sich externe Inhalte (Text, Bild, Video…) von Datawrapper anzeigen lassen

Stimmen Sie zu, stellt Ihr Browser eine Verbindung mit dem Anbieter her.
Mehr Infos zum Thema Datenschutz.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit galten im August vergangenen Jahres 27.005 Bürgergeld-Berechtigte im Land Bremen als nicht erwerbsfähig. Rund 98 Prozent davon sind unter 15 Jahre alt. Wer unter 15 ist, darf in Deutschland gar nicht arbeiten. Kinderarbeit ist hierzulande verboten und für Kinder und Jugendliche gilt in aller Regel die Schulpflicht.

Bleiben lediglich zwei Prozent übrig, 516 Personen im Land Bremen (344 in der Stadt Bremen, 172 in Bremerhaven) im Alter von wenigstens 15 Jahren, die als nicht erwerbsfähig gelten. Zur Erklärung: Als nicht erwerbsfähig wird eingestuft, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande ist, wenigstens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger im Land Bremen nach Alter

Hier können Sie sich externe Inhalte (Text, Bild, Video…) von Datawrapper anzeigen lassen

Stimmen Sie zu, stellt Ihr Browser eine Verbindung mit dem Anbieter her.
Mehr Infos zum Thema Datenschutz.

Information zum Thema
Wer Anspruch auf Bürgergeld in welcher Höhe hat

Einen Anspruch auf Bürgergeld hat laut Jobcenter, wer als „hilfsbedürftig“ einzustufen ist: „Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.“

Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt derzeit bei 563 Euro pro Monat, für Paare bei 506 Euro pro Partner und für Kinder, je nach Alter, zwischen 357 und 471 Euro. Mehr dazu steht auf dieser Website der Bundesregierung zum Bürgergeld.

Keinen Anspruch auf Bürgergeld – möglicherweise aber auf andere Sozialleistungen – hat dagegen, wer die Altersgrenze erreicht hat. Die Altersgrenze für den Renteneintritt liegt in Deutschland derzeit, je nach Geburtsjahrgang, im Regelfall bei 65 bis 67 Jahren.

Ende der Information zum Thema

Dieser Text wurde erstmals veröffentlicht am 7. September 2025. Er wurde am 15. Januar 2026 aktualisiert und neu veröffentlicht.

Mehr zum Thema Bürgergeld:

Quelle:
buten un binnen.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Nachrichten, 15. Januar 2026, 9 Uhr