Ab Januar 2026 müssen Importeure von raffinierten Erdölprodukten lückenlos belegen, dass kein russisches Rohöl verarbeitet wurde. Die neue Nachweispflicht stellt Unternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden.
Die EU schließt ein Schlupfloch für russisches Öl: Ab dem 21. Januar 2026 müssen Importeure von raffinierten Erdölprodukten lückenlos nachweisen, dass kein russisches Rohöl verarbeitet wurde.
Diese neue, umfassende Nachweispflicht betrifft alle Einfuhren unter dem KN-Code 2710. Darunter fallen Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin. Ziel ist es, die Umgehung bestehender Sanktionen zu stoppen. Bislang konnte russisches Rohöl in Drittländern wie Indien oder der Türkei verarbeitet und dann als “sanktionsfreies” Produkt in die EU eingeführt werden.
Lückenlose Dokumentation wird Pflicht
Die Regelung stellt Unternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Importeure müssen bei der Zollanmeldung detailliert belegen, dass die verwendeten Vorerzeugnisse nicht aus Russland stammen. Erforderlich sind voraussichtlich Kaufverträge, Lieferpapiere, Ursprungszeugnisse und Raffinerieberichte.
Anzeige
Viele Importeure unterschätzen die Gefahr: Bei der Zollanmeldung fallen bis zu 73% der Anträge bereits in der Erstprüfung durch – besonders bei komplexen KN-Codes wie 2710. Fehlerhafte oder unvollständige Nachweise können die Einfuhr stoppen und Lieferungen verzögern. Unser kostenloser Praxis-Leitfaden erklärt Feld für Feld, welche Dokumente Zoll und BAFA erwarten und wie Sie typische Fehler vermeiden. Jetzt kostenlosen Zoll-Guide herunterladen
Die gesamte Lieferkette – vom Ursprung des Rohöls bis zum fertigen Produkt – muss transparent dokumentiert werden. Schon ein geringer Anteil russischen Öls führt zum kompletten Importverbot. Die Verantwortung für die korrekten Nachweise trägt allein der Importeur.
Ausnahmen für vertrauenswürdige Partnerländer
Eine wichtige Ausnahme gilt für Importe aus bestimmten Partnerstaaten. Dazu zählen die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Schweiz. Bei Einfuhren aus diesen Ländern wird vermutet, dass die Produkte kein russisches Rohöl enthalten.
Diese Liste in Anhang LI der Verordnung soll den Handel mit vertrauenswürdigen Partnern erleichtern. Die zuständigen Behörden können die Ausnahme aber widerrufen, sollten gegenteilige Hinweise vorliegen.
Erfahrungen aus dem Stahlsektor als Vorbild
Die neuen Vorschriften orientieren sich an bereits bestehenden Regelungen. Seit September 2023 gelten ähnliche Nachweispflichten für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Drittländern.
Die Erfahrungen dort zeigen: Die Beschaffung der nötigen Dokumente von Lieferanten kann komplex und zeitaufwendig sein. Unternehmen im Ölsektor müssen sich daher auf ähnliche Herausforderungen einstellen. Eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und eine tiefgehende Due Diligence werden unerlässlich sein.
Wirtschaft spürt den Druck
Die Verschärfung ist eine direkte Reaktion auf die fortgesetzte Aggression Russlands gegen die Ukraine. Sie soll verhindern, dass Moskau weiterhin Einnahmen aus dem Energiegeschäft mit der EU generiert.
Für importierende Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand und potenziell höhere Kosten. Investitionen in neue Compliance-Prozesse sind nötig. Branchenexperten warnen vor möglichen Lieferverzögerungen, falls Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen.
Die Überwachung der Einhaltung obliegt in Deutschland dem Zoll und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei unzureichenden Nachweisen können sie die Einfuhr stoppen.
Unternehmen müssen jetzt handeln
Mit dem Stichtag am 21. Januar 2026 rückt die Umsetzung näher. Betroffene Importeure sind dringend aufgefordert, ihre Lieferketten zu überprüfen und Lieferanten auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Es wird empfohlen, die angekündigten detaillierten Leitlinien der EU-Kommission abzuwarten und proaktiv Dokumentationsprozesse aufzubauen. Verstöße gegen die Sanktionsverordnung können hohe Strafen nach sich ziehen.
Die Maßnahme unterstreicht die Entschlossenheit der EU, den wirtschaftlichen Druck auf Russland aufrechtzuerhalten – auch um den Preis eigener wirtschaftlicher Belastungen.
Anzeige
PS: Für Importeure, die Vorerzeugnisse und Ursprungsnachweise lückenlos belegen müssen, lohnt sich ein praktisches Nachschlagewerk. Der kostenlose E-Book-Download bietet eine Schritt‑für‑Schritt-Anleitung zur korrekten Ausfüllung von Zollanmeldungen, Praxisbeispiele und Tipps zur Zusammenarbeit mit Lieferanten und Raffinerien – so kommen Ihre Lieferungen ohne Verzögerung durch den Zoll. Hier Praxis-Leitfaden sichern