Die EU hat ihre Entwaldungsverordnung reformiert, setzt neue Umsetzungsfristen und führt das First-Touch-Prinzip ein, um die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren.

Die EU reformiert ihre umstrittene Entwaldungsverordnung. Sie gibt Unternehmen mehr Zeit und entlastet die Lieferkette mit einem neuen Prinzip.

Kurz vor Weihnachten hat die EU eine Reform ihrer Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Sie verschiebt die Fristen und führt Vereinfachungen ein – eine direkte Reaktion auf massive Kritik aus der Wirtschaft. Große und mittlere Unternehmen müssen die Regeln nun erst ab dem 30. Dezember 2026 einhalten, kleine Firmen sogar erst ab Mitte 2027. Die Reform soll den bürokratischen Aufwand reduzieren, ohne die Kernziele aufzugeben.

Das „First-Touch-Prinzip“: Weniger Bürokratie in der Lieferkette

Die größte Neuerung ist das „First-Touch-Prinzip“. Es konzentriert die Hauptlast der Sorgfaltspflichten auf den Punkt, an dem ein Produkt erstmals in den EU-Binnenmarkt gelangt – also typischerweise auf Importeure oder EU-Produzenten. Nur sie müssen eine vollständige Sorgfaltserklärung in das zentrale EU-Informationssystem einreichen.

Für alle nachfolgenden Händler und Verarbeiter entfällt diese Pflicht. Sie müssen sich lediglich registrieren und die Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung ihres Lieferanten fünf Jahre lang aufbewahren. Die Pflicht, diese Nummer aktiv weiterzugeben, wurde gestrichen. Das entlastet insbesondere den Mittelstand und große Handelsketten erheblich.

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Erleichterungen für kleine Erzeuger und klarere Regeln

Die Reform nimmt auch Rücksicht auf kleine Erzeuger in Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko. Statt wiederkehrender, aufwendiger Erklärungen genügt für sie künftig eine einmalige, vereinfachte Meldung. Zudem können sie in Niedrigrisikoländern statt genauer Geokoordinaten einfach ihre Postanschrift angeben.

Der Geltungsbereich wurde präzisiert: Bücher, Zeitungen und ähnliche Druckerzeugnisse sind nun ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen. Papier und Verpackungsmaterialien bleiben jedoch voll erfasst – eine wichtige Klarstellung für die Verpackungs- und Logistikbranche.

Mehr Zeit für die Umsetzung: Fristen neu gesetzt

Die erneute Verschiebung der Fristen ist ein zentrales Zugeständnis. Nach heftiger Kritik an der Komplexität und an technischen Umsetzungsproblemen erhalten Unternehmen nun deutlich mehr Vorbereitungszeit:
* Große und mittlere Unternehmen: Anwendungspflicht ab 30. Dezember 2026.
* Kleinst- und Kleinunternehmen (unter 50 Mitarbeiter, Umsatz unter 10 Mio. Euro): Anwendungspflicht ab 30. Juni 2027.

Ein pragmatischer Kurswechsel mit Nachwirkung

Die Reform markiert einen pragmatischen Kurswechsel Brüssels. Die Ziele – Waldschutz und entwaldungsfreie Lieferketten – bleiben unangetastet. Der Weg dorthin wird jedoch vereinfacht, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft nicht zu gefährden.

Doch die Debatte ist noch nicht beendet. Die EU-Kommission muss bis zum 30. April 2026 einen Überprüfungsbericht vorlegen, der weitere Vereinfachungen vorschlagen könnte. Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Lieferketten zu analysieren und Prozesse anzupassen. Denn nationale Behörden wie die deutsche Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden die Einhaltung ab Ende 2026 konsequent kontrollieren.

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