Friedland (Niedersachsen) – Der Hergang der entsetzlichen Geschehnisse scheint aufgeklärt, doch einen Prozess gegen den längst gefassten Täter wird es nicht geben. Es wird keine Anklage gegen den Bahnsteig-Killer von Friedland erhoben.

Der Fall vom 11. August 2025 hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. An dem Montag, gegen 16 Uhr, wartete Liana K. (16) aus Geisleden in Thüringen am Bahnhof im knapp 30 Kilometer entfernten Friedland (Niedersachsen) auf den Zug und telefonierte.

Plötzlich soll der ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber Muhammad A. (31) die Jugendliche vor einen mit Tempo 100 durchfahrenden Güterzug gestoßen haben. Das ukrainische Flüchtlingsmädchen, das 2022 nach Deutschland kam und gerade eine Ausbildung begonnen hatte, starb im Gleisbett.

Die Auszubildende Liana K. starb am 11. August

Die Auszubildende Liana K. starb am 11. August

Foto: Stefan Rampfel

DNA des Irakers an Schulter des Opfers

Rund zwei Wochen später nahm die Polizei den Iraker wegen dringenden Tatverdachts fest. An der rechten Schulter der toten Liana befanden sich erhebliche Mengen DNA des Beschuldigten – so viel, dass die Ermittler eine leichte Berührung ausschlossen und klar war: Die Jugendliche muss mit Wucht geschubst worden sein.

Am Bahnhof Friedland kam es zur tödlichen Tragödie

Am Bahnhof Friedland kam es zur tödlichen Tragödie

Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Dabei hätte es gar nicht zur Tat kommen müssen, denn Muhammad A. war kurz zuvor fast schon außerhalb der EU! Nach mehreren Vorfällen lag ein Haftbefehl gegen ihn vor. Der abgelehnte Asylbewerber saß im Juli in Hannover in U-Haft, ein Antrag auf Überstellung nach Litauen lief. Dort war A. zuerst in die EU eingereist. Doch das Amtsgericht lehnte wegen gravierender Mängel ab – und fünf Tage nach seiner Entlassung gabelten ihn polnische Grenzschützer kurz vor Weißrussland auf. Weil er deutsche Dokumente bei sich trug, übergaben ihn die Polen an deutsche Kollegen – und A. landete wieder in Niedersachsen, wo es nicht einmal drei Wochen später zur Tragödie kam.

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Wie die Staatsanwaltschaft jetzt mitteilt, hat der 31-Jährige die tödlichen Verletzungen von Liana K. zumindest billigend in Kauf genommen. Dennoch soll er den Stoß auf die Gleise im Zustand der Schuldunfähigkeit ausgeführt haben. Anklage konnte demnach nicht erhoben werden.

Bei dem Beschuldigten sei eine Schizophrenie zum Tatzeitpunkt festgestellt worden, teilten die Strafverfolger mit. Statt eines Prozesses wird nun die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt angestrebt. Dafür hat die Anklage eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren wegen Totschlags gestellt.