In den vergangenen Jahren haben Menschen aus Syrien, die in Deutschland Asylanträge gestellt haben, fast ausnahmslos Erfolg damit gehabt. Das Recht sagte klar: Sie mussten vor Verfolgung und Gewalt geschützt werden. Nach dem Sturz des Assad-Regimes fallen viele der rechtlichen Gründe weg. Noch allerdings ist die humanitäre Lage in großen Teilen Syriens zu prekär und die politische Situation zu instabil, um die Aufenthaltstitel all jener Syrerinnen und Syrer zu überprüfen, die in Deutschland leben. Sinnvollerweise machen das die Bundesregierung und das von ihr beauftragte Bundesamt für Migration auch noch nicht. Als ersten, immer noch harten Schritt für die Betroffenen lehnen sie Asylanträge von jungen Männern ab.