Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Heizkostenabrechnung zu Unrecht zu hoch ist, können Sie sie von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen, zum Beispiel von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder vom Deutschen Mieterbund. Verbraucherzentralen empfehlen ausdrücklich, innerhalb von 12 Monaten die Abrechnung zu prüfen und zu widersprechen. Haben Sie bereits gezahlt, so gilt das laut BGH nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis.