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Nach dem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen stehen Schließfächer im Fokus. Inhalte sind steuerlich relevant. Bankkunden sollten einiges beachten.

Hamm – Nach dem spektakulären Einbruch auf eine Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen im Dezember 2025 hoffen die Betroffenen auf Erstattung. Über 3000 Schließfächer wurden von bislang unbekannten Tätern ausgeräumt. Die Beute soll bei mehreren Millionen Euro liegen. Nach einem solchen Einbruch könnte auch das Finanzamt aktiv werden. Was Bankkunden mit Schließfächern wissen sollten.

BankschließfächerBankschließfächer sind kein steuerfreier Raum. © stock&people / Imago

Geschädigte müssen Anzeige bei der Polizei erstatten und dabei angeben, was gestohlen wurde. Auch der Bank müssen Verlust und Schadenshöhe gemeldet werden. Zusätzlich sollte die eigene Hausratversicherung über den Einbruch informiert werden, denn Schließfachinhalte seien dort häufig mitversichert, empfiehlt die Kanzlei SH Rechtsanwälte aus Essen. Dem Finanzamt wird davon keine Meldung erstattet. Trotzdem sollten Bankkunden beachten, dass Schließfächer kein steuerfreier Raum sind, erklärt StB/WP Dipl.-Kfm. (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Diplom-Kaufmann) Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln auf Anfrage von wa.de.

Nach einem Einbruch auf Bankschließfächer – nun könnte das Finanzamt aktiv werden

„Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere im Schließfach sind grundsätzlich steuerlich relevant“, so der Experte. Das Schließfach selbst löse keine Steuer aus, der Inhalt könne aber durchaus steuerlich erklärungspflichtig sein. Dabei sei entscheidend, woher das Vermögen stammt und ob es bereits versteuert wurde.

Weiter informiert Gero Hagemeister, dass es keine laufende automatische Meldepflicht beim Finanzamt für Schließfächerinhalte gibt. Lediglich bei Erbfällen greife eine klare gesetzliche Meldepflicht. „Banken müssen dem Finanzamt melden, dass ein Schließfach existiert“, berichtet der Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln. Erben hingegen müssen den Inhalt vollständig in der Erbschaftssteuererklärung angeben. Sie haften steuerlich für nicht erklärte Vermögenswerte, auch dann, wenn sie die Herkunft nicht kennen.

Im Falle eines Einbruchs brauchen Bankkunden plausible Erklärungen

Außerdem seien Banken verpflichtet, bei auffälligen Sachverhalten tätig zu werden, besonders wenn ein Verdacht auf Geldwäsche besteht. Daraufhin würden die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und mittelbar auch das Finanzamt informiert werden.

25 typische Betrugsmaschen: So wollen Kriminelle an Ihr GeldDreier-Montage: Handy mit SMS, Polizist an der Tür, Handy mit E-Mail.Fotostrecke ansehen

Im Falle eines Einbruchs und der Anzeige der Schadenshöhe ist zu beachten, dass Bankkunden hohe Bargeldbeträge plausibel erklären können müssen. Woher kommt das Geld? Wie hoch ist der konkrete Betrag? Wann wurde der Geldbetrag eingelagert? Zusätzlich empfiehlt der Experte, die Inhalte von Bankschließfächern zum Beispiel durch Kaufbelege und Fotos zu dokumentieren. Abschließend weist Gero Hagemeister darauf hin: „Das Argument „Davon wussten wir nichts“ schützt nicht vor Steuern.“