Fall aus Wachtberg Klage nach Streit um Heizöllieferung abgewiesen

Ein Wachtberger wollte von seinem früheren Mieter 2.500 Euro Schmerzensgeld, weil der ihn im Streit geschubst haben soll. Auslöser war eine verschlossene Kellertür. Warum das Bonner Amtsgericht die Klage nun abgewiesen hat.

 Eine Hand hält eine Kartusche mit Pfefferspray. (Symbolbild)