Fristablauf 19. Januar

Tausende Autofahrer in Niedersachsen müssen handeln

Aktualisiert am 17.01.2026 – 05:17 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Führerschein im Geldbeutel (Symbolbild): Bis zum 19. Januar 2026 müssen Tausende Niedersachsen ihre Fahrerlaubnis umtauschen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Niedersachsen müssen ihren Führerschein bald umtauschen. Fristende ist am 19. Januar. Was jetzt wichtig ist.

Wer in Hannover einen Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sollte sich beeilen: Diese Dokumente sind nur noch bis zum 19. Januar 2026 gültig. Grund dafür ist eine EU-Regelung, nach der künftig ausschließlich moderne, fälschungssichere EU-Führerscheine erlaubt sind.

Nach Ablauf der Frist verlieren die betroffenen Führerscheine ihre Gültigkeit. Dennoch haben bislang noch Tausende Menschen in Niedersachsen den Umtausch nicht erledigt. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor.

Graue oder rosafarbene Papierführerscheine hätten bereits früher ersetzt werden müssen. Nach Angaben von Städten und Landkreisen sind dennoch weiterhin Zehntausende dieser alten Dokumente im Umlauf. Eine Sonderregelung gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Sie können ihren Führerschein noch bis 2033 umtauschen.

In den kommenden Jahren werden schrittweise weitere Kartenführerscheine fällig – abhängig vom Ausstellungsjahr bis 2013. Unabhängig davon gilt: Moderne Führerscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 15 Jahren.

In der Landeshauptstadt Hannover dauere es dort drei bis vier Wochen, bis der neue Führerschein ausgestellt sei, sagte ein Sprecher. Er rät dazu, das Online-Portal der Stadt zu nutzen, anstatt auf einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu warten.

In anderen Kommunen sieht die Lage angespannter aus. Im Landkreis Goslar ist ein fristgerechter Umtausch nach Angaben eines Sprechers nicht mehr möglich, da allein der zeitliche Vorlauf für einen Termin rund drei Wochen betrage. Auch in Emden gibt es Zweifel, ob die Frist noch eingehalten werden kann. Das hänge „maßgeblich davon ab, wie kurzfristig ein Termin vereinbart wird und wie ausgelastet die Bundesdruckerei ist“, sagte eine Sprecherin.

Für den Umtausch werden der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Bei Papierführerscheinen ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich, die bei der ursprünglich zuständigen Behörde beantragt werden muss. Zudem akzeptieren nicht alle Fahrerlaubnisbehörden digitale Fotos – darunter etwa der Landkreis Goslar.

Die landesweit einheitliche Grundgebühr für den Umtausch liegt bei 26,50 Euro, teilte das Land Niedersachsen mit. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für den Direktversand durch die Bundesdruckerei, meist 6,32 Euro. In Hannover wird außerdem zwischen einem Online-Antrag (26,50 Euro) und einem Antrag vor Ort in der Behörde (32,82 Euro) unterschieden, wie ein Sprecher erklärte. Weitere Kosten können für Passbilder oder die Karteikartenabschrift anfallen.

Wer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, darf zwar weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können zehn Euro Verwarnungsgeld fällig werden. „Darüber hinaus können praktische Probleme auftreten, etwa bei der Anmietung eines Fahrzeugs im In- oder Ausland“, sagte ein Sprecher der Stadt Hannover.