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In Bremen gab es offenbar einige Betrugsfälle in Corona-Testzentren. In Bremen gab es offenbar einige Betrugsfälle in Corona-Testzentren. © Till Simon Nagel/dpa

Rund 28 Millionen Euro beträgt nach aktuellem Stand die geschätzte Schadenssumme aus mutmaßlich betrügerischen Abrechnungen von Corona-Testzentren im Land Bremen.

Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion hervor.

Demnach leitete die Staatsanwaltschaft seit Beginn der Pandemie 48 Ermittlungsverfahren gegen 103 Beschuldigte wegen des Verdachts betrügerischer Abrechnungen von Corona-Testzentren ein. Bei der Gesamtschadenssumme ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs tatsächlich durchgeführte Testungen den strafrechtlich relevanten Betrugsschaden mindern.

Zur Sicherung mutmaßlich erlangter Vermögenswerte hat die Staatsanwaltschaft bislang Arrestanordnungen in Höhe von 7,7 Millionen Euro beim Amtsgericht Bremen erwirkt. Es konnten demnach durch Pfändung von Bankforderungen und Eintragung von Sicherungshypotheken Vermögenswerte in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro vorläufig gesichert werden.

Lediglich sechs Verfahren beendet

Von den 48 Verfahren zu Testzentren sind derzeit noch 42 Ermittlungsverfahren anhängig, heißt es. Fünf Verfahren wurden bereits abgeschlossen, ein weiteres wurde wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Lediglich in einem Fall kam es zu einer Anklageerhebung zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bremen. Dieses Verfahren ist inzwischen rechtskräftig abgeschlossen: Das Gericht verhängte gegen den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro an.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) spielte bei der Aufdeckung möglicher Unregelmäßigkeiten eine Rolle. Wie der Senat unter Verweis auf die KVHB mitteilt, wurden durch die Überprüfung von Testzentren zwölf Betreiber wegen Auffälligkeiten in der Plausibilitätsprüfung und eines Anfangsverdachts auf strafbare Handlungen angezeigt. Die Forderungen gegenüber diesen Testzentren summierten sich auf knapp 1,2 Millionen Euro. Zusätzlich seien Zahlungsstopps gegenüber gemeldeten Betreibern verhängt worden, die sich ebenfalls im Millionenbereich bewegten.

Geldstrafen für 100 Beschuldigte

Neben betrügerischen Abrechnungen von Testzentren spielte in der Pandemie auch der Missbrauch von Corona-Zertifikaten eine erhebliche Rolle. Für die Auswertung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 griff der Senat auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zurück. Dort wurden für Bremen und Bremerhaven 246 Verfahren mit Bezug zu der einschlägigen Strafgesetzgebung zur Fälschung oder zum unbefugten Ausstellen von Gesundheitszeugnissen erfasst. Ob alle Fälle tatsächlich Covid-bezogene Nachweise betreffen, lasse sich nicht vollständig auswerten; aufgrund der Tatzeiten und Tatbestände sei dies jedoch für den weit überwiegenden Teil anzunehmen.

In sechs dieser Ermittlungsverfahren konnte kein Täter ermittelt werden, sie wurden eingestellt. Die übrigen 240 Verfahren richteten sich gegen 273 Beschuldigte und führten zu einem breiten Spektrum strafrechtlicher Reaktionen: Gegen zwei Beschuldigte verhängten Gerichte Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde – in einem Fall nach Verbindung mit einem weiteren Verfahren. Gegen 100 Beschuldigte wurden Geldstrafen ausgesprochen, sieben Personen erhielten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.