Standdatum: 17. Januar 2026.
Heute selbstverständlich, früher kontrovers: Anschnallen im Auto.
Bild: Radio Bremen
Zum ersten Mal Anschnallpflicht im Auto, Otto Rehhagel kommt zu Werder und ein Kampf um straffreie Abtreibungen. Was davon bis heute nachwirkt.
1 Die Gurtpflicht
Viele Autofahrer sind skeptisch, als am 1. Januar 1976 die Gurtpflicht für Fahrzeuginsassen eingeführt wird. Sie gilt zuerst nur für die Vordersitze und wird immer wieder missachtet. Erst ab 1984 gilt sie auch für die Rückbank – und wird mit einem Bußgeld belegt: Wer nicht angeschnallt von der Polizei erwischt wird, muss 40 D-Mark zahlen. Das lässt die Anschnallquote nach oben schießen. Heute gehört das Anschnallen zum Standard: Schon die Bordelektronik in modernen Autos erkennt, wenn Personen im Auto sitzen, die nicht angeschnallt sind.
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2 Otto Rehhagel kommt zu Werder Bremen
Im Februar 1976 kommt Otto Rehhagel als Trainer zu Werder Bremen, um den drohenden Abstieg zu verhindern. Allerdings ist von vornherein klar: Er soll nur für ein paar Monate bleiben. Auf die Frage nach seiner ersten Reaktion auf das Angebot der Trainerstelle sagt Rehhagel einer Reporterin: „Meine erste Reaktion war die, dass ich dem Klaus Matischak [Werder-Vorstand, Anm. d. Red.] gesagt habe, er muss mir zwei Stunden Bedenkzeit geben und nach der Bedenkzeit habe ich es dann angenommen, weil ich gerne mit jungen Leuten zusammenarbeite und weil die Arbeit beim Fußball mir unbeschreibliche Freude macht.“
In der Folge sichert sich Werder Bremen den Klassenerhalt. Rehhagel möchte man gerne behalten, er aber entscheidet sich für Borussia Dortmund. Erst 1981 kehrt er an die Weser zurück und bleibt für viele erfolgreiche Jahre und bekommt den Spitznamen „König Otto“.
3 Abtreibungsrecht
In den 1970er Jahren versucht die SPD-geführte Bundesregierung, das Abtreibungsrecht zu reformieren. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnt den Liberalisierungsversuch in seinem Urteil ab und macht klar: Der Staat hat laut Grundgesetz die Pflicht, menschliches Leben zu schützen, auch ungeborenes. Nur wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar sei, dürfe die Abtreibung straffrei bleiben. Wenn eine medizinische oder soziale Indikation besteht, oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist, ist sie rechtmäßig.
Seit 1995 gilt in Deutschland eine Beratungslösung: Frauen, die in den ersten zwölf Wochen die Schwangerschaft abbrechen wollen, müssen sich davor zwingend bei einer anerkannten Stelle, zum Beispiel „Pro Familia“, beraten lassen. Nach der Beratung müssen sie eine „Überlegungsfrist“ von drei Tagen einhalten.
Quelle:
buten un binnen.
Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 12. Januar 2026, 19:30 Uhr