Berlin – Verkehrssenatorin Bonde (CDU) möchte bei Glatteis den Einsatz von Tausalz genehmigen. Doch das Abgeordnetenhaus hat noch nicht zugestimmt. Worauf warten wir?

Dauerfrost, Schnee und Eis: Berlin hat zu Jahresbeginn mal wieder echte Winterwochen erlebt. Dabei wurde leider auch deutlich, dass der Winterdienst nicht funktioniert. Während die BSR die Hauptstraßen vom Eis befreite, blieb es auf den Gehwegen liegen und verwandelte sie in gefährliche Rutschbahnen.

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Für das Schneeräumen auf den Gehwegen sind generell die Hausbesitzer zuständig. Sie beauftragen private Winterdienste, die in vielen Fällen nicht ordentlich räumen, weshalb sich dann die Eisschichten bilden, die nur noch mit Salz beseitigt werden können.

Am 12. Januar schließlich gab die zuständige Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) bekannt, sie wolle „das Parlament bitten, schnellstmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass wir in Fällen von extremer Glätte ausnahmsweise die Verwendung von Tausalz ermöglichen können.“

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In Berlin ist der Einsatz von Tausalz generell verboten. Das Abgeordnetenhaus müsste das Straßenreinigungsgesetz ändern und dort eine Ermächtigungsgrundlage hineinschreiben, die es dem Senat erlaubt, das Tausalz befristet freizugeben.

Am vergangenen Donnerstag tagte das Abgeordnetenhaus, aber ohne sich mit dem Thema zu befassen. Die CDU-Fraktion hatte, dem Wunsch ihrer Senatorin Bonde entsprechend, einen Antrag zur Gesetzesänderung eingebracht. Die anderen Parteien waren aber noch nicht zur Befassung bereit, deshalb vertagte man sich auf die nächste Sitzung am 29. Januar.

Unterdessen rollt die nächste Kältewelle an. Neuer Schneefall ist noch nicht vorhergesagt. Hoffen wir, dass es dabei bleibt, sonst käme die geplante Tausalzfreigabe zu spät. Die Mühlen der Regierung mahlen zu langsam.

Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de