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Vermieter sind verpflichtet, bis Ende 2026 alle Zähler auf Funktechnik umzurüsten. Danach drohen ab 2027 Strafen und monatliche Informationspflichten.

Kassel – In deutschen Wohnzimmern tickt eine unsichtbare Uhr: Bis Ende 2026 müssen Vermieter handeln, sonst drohen ab 2027 empfindliche Strafen. Die Heizkostenverordnung aus dem Jahr 2021 zwingt Eigentümer zu einem kompletten Technik-Umbruch bei der Verbrauchsmessung.

Eine Heizung mit Heizkostenverteiler für Fernablesung.Vermieter müssen bis Ende 2026 alle Zähler auf Funktechnik umrüsten. Ansonsten drohen ihnen ab 2027 Strafen und monatliche Informationspflichten. (Symbolbild) © Zoonar II/Imago

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen in Mehrfamilienhäusern nur noch fernablesbare Messgeräte betrieben werden, berichtet unter anderem chip.de. Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler müssen per Funk ausgelesen werden können – ohne dass der Ableser die Wohnung betritt. Die kleinen weißen Kästen an den Heizkörpern werden damit zu Mini-Sendern. Seit dem letzten Jahr haben auch Mieter neue Pflichten bei der Heizkosten-Abrechnung.

Bundesministerium führt neue Regelung für Zählerablesung ein – das ändert sich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat diese Regelung eingeführt, um den Wettbewerb im Submetering-Markt zu stärken und den Verbrauchern zugutekommen zu lassen. Betroffen sind alle Gebäude mit zentraler Heizanlage und mindestens zwei Wohneinheiten. Klassische Einfamilienhäuser mit nur einem Haushalt bleiben von der Regelung verschont. Auch Wohnungen mit Gasetagenheizungen oder von Vermietern selbst bewohnte Zweifamilienhäuser sind ausgenommen, wie die Verbraucherzentrale bestätigt.

Mit den neuen Zählern kommt eine weitere Verpflichtung auf Vermieter zu: Sie müssen ihren Mietern ab 2027 monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Diese sogenannten „unterjährigen Verbrauchsinformationen“ zeigen den aktuellen Heiz- und Warmwasserverbrauch sowie die damit verbundenen Kosten auf. Wer bereits fernablesbare Zähler installiert hat, muss diese Informationen schon seit 2022 bereitstellen, wie das BMWK mitteilt. Ab 2027 gilt die Pflicht dann flächendeckend für alle betroffenen Immobilien. Auch Rauchmelder müssen 2026 vom Vermieter ausgetauscht werden.

Sie wollen Heizkosten sparen? Tipps zum effizienten Heizen und Lüften in der kühlen JahreszeitJemand stellt den Thermostat an der Heizung ein.Fotostrecke ansehenBei fehlender Umrüstung können Mieter die Zahlung der Heizkostenabrechnung kürzen

Vermieter, die ihre Pflichten vernachlässigen, müssen mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Laut Verbraucherzentrale können Mieter die Heizkostenabrechnung um drei Prozent kürzen, wenn keine fernablesbaren Geräte installiert wurden. Weitere drei Prozent Kürzung sind möglich, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen nicht oder unvollständig bereitgestellt werden.

Die neuen Messgeräte müssen nach der offiziellen Heizkostenverordnung nicht nur fernablesbar sein, sondern auch interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel. Das bedeutet: Die Geräte müssen mit Systemen anderer Hersteller zusammenarbeiten können und sich an intelligente Messsysteme anbinden lassen.

Einige Fernableser müssen erst bis Ende 2031 nachgerüstet werden

Für bereits vorhandene nicht fernablesbare Messgeräte, die bis zum 1. Dezember 2021 installiert wurden, gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2026. Fernablesbare Ausstattungen, die bis zum 1. Dezember 2022 verbaut wurden, müssen bis Ende 2031 die verschärften technischen Anforderungen erfüllen.

Die Anschaffungskosten für die neue Messtechnik müssen Vermieter selbst tragen. Eine Umlage auf die Mieter ist nicht zulässig, da es sich um einmalige Kostenpositionen zur Pflichterfüllung handelt. Nur in begründeten Härtefällen, etwa bei technischer Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand, können Ausnahmen gelten. Diese Fälle sind jedoch streng geregelt und betreffen nur wenige Immobilien. Eine Änderung beim Gebäudeenergiegesetz konnte noch nicht durchgesetzt werden und verunsichert Verbraucher. (Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Verbraucherzentrale, Chip) (rd)

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