Nach dem Folterskandal in der Justizvollzugsanstalt Gablingen bei Augsburg gibt es erste juristische Konsequenzen. Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben. Der früheren Leiterin der JVA, deren Stellvertreterin sowie einem Mitarbeiter der sogenannten Sicherungsgruppe werden demnach unter anderem Körperverletzung im Amt vorgeworfen.

In einem der modernsten Gefängnisse Bayerns soll sich einer der größten Skandale im bayerischen Justizvollzugssystem zugetragen haben. Gefangene sollen in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume gesperrt worden sein, ohne Matratze, teilweise nackt und teils viele Tage lang. Im Oktober 2024 wurden die Vorwürfe bekannt, die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen etwa 20 Bedienstete. Es ging dabei auch um den Verdacht von Übergriffen auf Gefangene.

Besonders die stellvertretende Leiterin der JVA soll geradezu ein System des Schreckens aufgezogen haben. Die Leiterin soll ihr freie Hand gelassen haben, während sie selbst viel Zeit im Homeoffice verbrachte. Beide Frauen wurden vom Dienst suspendiert.

Nun muss das Landgericht Augsburg entscheiden, ob die Anklagen gegen die drei Beschuldigten zugelassen werden und ob es zu einem Strafprozess kommt. Mit weiteren Anklagen ist zu rechnen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Politisch haben sich die Vorwürfe bereits ausgewirkt. Im bayerischen Justizministerium wurde ein Gesetzespaket erarbeitet, wonach künftig Richter entscheiden müssen, wenn Häftlinge länger als 72 Stunden in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht werden. Außerdem soll es besondere Schutzräume geben, als milderes Mittel zur Unterbringung von Häftlingen in psychischen Ausnahmesituationen. Schließlich soll die psychiatrische Versorgung von Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten verbessert werden.

Justizminister Georg Eisenreich griff darin Vorschläge einer Expertenkommission auf, die als Reaktion auf den Skandal eingerichtet worden war.